Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte kürzlich geurteilt, dass die Umschichtung der Corona-Kredite für Klimaprojekte gegen das Grundgesetz verstoße. Eine schwere Niederlage für die Bundesregierung, die der Wirtschaft und den Verbrauchern eigentlich hohe Subventionen für ökologische Technologien versprochen hatte.
Ob die Ampel-Koalition Alternativen findet, um das Geld doch irgendwie bereitstellen zu können, ist bis dato unklar. In der Wirtschaft jedenfalls kommt es zu Bedenken. Beispiel: Thyssenkrupp. Der Stahlkonzern muss sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten von Grund auf transformieren, um seine Produktion klimaschonender zu machen – etwa über die Nutzung von Wasserstoff statt Kokskohle.
Nach BVerfG-Entscheid: Thyssenkrupp für Duisburg-Projekt zuversichtlich
Gegenüber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ) hat sich nun ein Sprecher des Traditionskonzerns zu den Folgen des Karlsruher Urteils geäußert. Immerhin: Kurz- bis mittelfristig scheint die Stahl-Wende noch auf Kurs zu sein. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat keine Auswirkungen auf die Förderung unseres Dekarbonisierungsprojekts tkH2Steel“, sagte der Sprecher.
Hintergrund: Im Rahmen des Projekts will Thyssenkrupp den Standort Duisburg so umbauen, das dort künftig Stahl aus grünem Wasserstoff produziert werden kann. Hierfür braucht es unter anderem eine sogenannte Direktreduktionsanlage, die vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen mit bis zu 1,3 Milliarden bzw. bis zu 700 Millionen Euro subventioniert werden soll.
Appell an Ampel-Koalition: Industrie fordert Klarheit
Unklar ist nach dem Karlsruher Urteil allerdings, ob und inwieweit der Bund künftig neue Projekte etwa von Thyssenkrupp unterstützen kann. Was feststeht: Allein durch den Umbau des Duisburger Standorts kann die umfängliche Dekarbonisierung der hiesigen Stahlbranche nicht gelingen.
„Diesen historischen Richterspruch werten wir auch als Appell an die Regierung, Klarheit darüber zu schaffen, wie das Jahrhundertprojekt der Transformation unserer Industrie und Gesellschaft zur Klimaneutralität solide finanziert werden kann“, betonte Bernhard Osburg, der nicht nur das Stahlgeschäft von Thyssenkrupp leitet, sondern auch Präsident der mächtigen Lobbyorganisation WV Stahl ist (via WAZ). Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibe die Regierung in der Verantwortung, die erforderlichen Anschubfinanzierungen für Klimaschatz in der Stahlbranche zu ermöglichen. Die Unternehmen bräuchten Planungssicherheit, forderte Osburg.
Siegfried Russwurm, Chef des Industrieverbands BDI und Vorsitzender des Thyssenkrupp-Aufsichtsrats ergänzte: „Pauschale Ausgabensperren sind keine dauerhaft angemessene Lösung und führen erneut zur Verunsicherung von Unternehmen.“ (via WAZ)
Thyssenkrupp-Aktie am Freitag freundlich
Die Anleger jedenfalls scheinen inzwischen wieder etwas optimistischer gestimmt zu sein: Nachdem die Thyssenkrupp-Aktie am Mittwoch und Donnerstag an Wert eingebüßt hatte, stand der Stahl-Titel am späten Freitagvormittag mit 2,5 Prozent auf 6,7 Euro im Plus (Stand: 17.11.2024, 11:30 Uhr).
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