Steinhoff-Aktie: Wie lange noch?

Trotz der beschlossenen Restrukturierungspläne wird die Steinhoff-Aktie noch gehandelt, doch für Anleger gibt es hier nichts mehr zu holen.

Auf einen Blick:
  • Die Steinhoff-Aktie zuckt nocht.
  • Das Delisting ist jedoch beschlossene Sache.
  • Einen konkreten Termin gibt es dafür aber weiterhin nicht.

Steinhoff konnte sich vor Gericht gegen den Willen der Anleger durchsetzen und damit die umstrittenen Restrukturierungspläne auf den Weg bringen. Jene wurden zum Teil auch schon in die Tat umgesetzt, indem neue Aktien an die Gläubiger verteilt wurden. Noch ausstehend ist bisher das ebenfalls beschlossene Delisting der bisherigen Anteilsscheine.

Lange dürfte es aber nicht mehr dauern. „Der Aktionär“ berichtet von Einschätzungen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, (SdK) wonach die Börsen den Titel spätestens mit einer außerordentlichen Hauptversammlung vom Markt nehmen werden, bei welcher die Auflösung der Gesellschaft vollzogen wird. Einen Termin dafür gibt es ebenfalls noch nicht, doch allzu lange dürfte Steinhoff damit nicht warten.

Steinhoff: Ein Scherbenhaufen

Die bisherigen Aktionäre stehen mit leeren Händen da. Deren Anteilsscheine werden laut SdK mit dem Delisting in sogenannte Contingent Value Rights (CVR) umgewandelt. Es geht niemand ernsthaft davon aus, dass diese nicht an der Börse gehandelten Papiere jemals einen Wert erzielen werden.

Steinhoff Aktie Chart
Intraday
1W
3M
6M.
1J
5J
Max

Folgerichtig ist die Steinhoff-Aktie als wertlos anzusehen. Ab und zu zuckt der Titel an den Märkten zwar noch, hat es sich aber längst weit unterhalb der 1-Cent-Marke bequem gemacht. Auf jegliche Spekulationen sollte sich hier niemand einlassen. Die Chancen sind minimal bis nicht vorhanden und die Risiken könnten größer kaum sein.

Eine Reise geht zu Ende

Für Steinhoff geht an der Börse eine lange Reise zu Ende, die geprägt war von Hoffnungen, Enttäuschungen und viel Dramatik. Aus dem Stoff rund um den Bilanzskandal und all dessen Folgen ließe sich problemlos ein Hollywood-Thriller basteln. Leider nimmt der für die Anteilseigner aber kein gutes Ende. Wer hier Verluste erlitten hat, wird diese wohl oder übel abschreiben müssen.

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