Steinhoff-Aktie: Wertlos!

Die eigentlich wertlose Steinhoff-Aktie zuckt noch und wird weiter gehandelt. Das dürfte sich allerdings schon sehr bald ändern und zu holen ist hier nichts mehr.

Auf einen Blick:
  • Die Steinhoff-Aktie ist noch immer an den Märkten zu sehen.
  • Das dahinterstehende Unternehmen steht aber vor der Auflösung.
  • Für Anleger ist hier nichts zu holen.

Die Auflösung der Steinhoff Holding ist schon längst beschlossene Sache und mittlerweile haben Anleger nicht einmal mehr die Möglichkeit, Anteile in sogenannte Contingent Value Rights umzuwandeln. Dafür hätten Anteile bis Ende August erworben werden müssen, wie „Der Aktionär“ zu berichten weiß. Nach den vor einigen Monaten beschlossenen Umstrukturierungsplänen sind die nun noch gehandelten Aktien damit faktisch wertlos.

Von der Börse verschwunden ist Steinhoff allerdings noch nicht. Am Montagmorgen ließ sich weiterhin Handel feststellen. Der Chart bewegte sich heute kurz nach Handelsbeginn um 8,3 Prozent auf sagenhafte 0,0011 Euro abwärts. Strenggenommen sind das aber noch immer 0,0011 Euro zu viel.

Steinhoff: Nur eine Frage der Zeit

Denn dass die Steinhoff-Aktie von den Märkten verschwinden wird, das lässt sich mittlerweile nicht mehr aufhalten. Die einzige Frage ist da noch, wann es so weit sein wird. In der Zwischenzeit mögen einige spekulative Naturen Chancen für kurzfristig hohe Kursgewinne erkennen. Doch mit einem solch waghalsigen Ansatz kann man sich schnell auf die Nase legen.

Steinhoff Aktie Chart
Intraday
1W
3M
6M.
1J
5J
Max

Sobald der Abschied erfolgt ist, werden die Steinhoff-Aktien endgültig wertlos werden und Anleger werden auch keinerlei Möglichkeit haben, daraus noch in irgendeiner Weise Profit schlagen zu können. Im digitalen Zeitalter lassen sie sich nicht einmal mehr als Sammlerstück oder Klopapier verwenden, um es etwas überspitzt auszudrücken.

Finger weg

Es bleibt daher auch nur zu empfehlen, sich von der Steinhoff-Aktie fernzuhalten. Fantasien der vergangenen Jahre um das große Comeback haben sich als Luftnummer erwiesen. Die Gläubiger haben sich letztlich durchgesetzt, die Leidtragenden sind die treuen Aktionäre. Der ganze Ablauf ist in vielerlei Hinsicht frustrierend. Ändern lässt sich aber nichts mehr und wer bei Steinhoff Verluste erlitten hat, kann diese nur noch als Lehrgeld abschreiben.

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