Bei European Lithium rückt die mögliche Wirksamkeit der Übernahme durch Critical Metals Corp. in den Mittelpunkt. Nach Angaben von Critical Metals könnten die Übernahmeregelungen am 27. Oktober wirksam werden. Voraussetzung bleibt die Zustimmung des Supreme Court of Western Australia. Die Zustimmung der Anteilseigner allein bedeutet deshalb noch keinen abgeschlossenen Erwerb.
Gerichtliche Freigabe als nächste Voraussetzung
Die gerichtliche Anhörung ist für den 26. Oktober angesetzt. Damit steht zwischen dem positiven Votum der Anteilseigner und dem erwarteten Wirksamwerden weiterhin eine rechtliche Voraussetzung. Der angekündigte Zeitplan bleibt ausdrücklich an die gerichtliche Genehmigung gebunden.
Critical Metals will sämtliche ausgegebenen Aktien und börsennotierten Optionen von European Lithium übernehmen. Aktionäre und Optionsinhaber billigten die vorgesehenen Regelungen gestern mit deutlichen Mehrheiten: Bei den Aktien entfielen 99,96% der abgegebenen Stimmen auf Zustimmung, bei den Optionen waren es 100%.
Das Votum und die gerichtliche Entscheidung erfüllen unterschiedliche Funktionen im Übernahmeprozess. Für Anleger ist deshalb nicht nur die breite Unterstützung relevant. Entscheidend ist ebenso, ob die noch ausstehende Freigabe den nächsten Schritt im angekündigten Ablauf ermöglicht.
Aktienumtausch steht bereits fest
European Lithium legte am Mittwoch das Umtauschverhältnis auf 0,045 neue Aktien von Critical Metals je eigener Aktie fest. Dabei griff die vertragliche Untergrenze des Referenzkurses von US$8,00.
Diese Festlegung konkretisiert die Gegenleistung für die Aktionäre. Die Zahl der angebotenen Critical-Metals-Aktien je European-Lithium-Aktie steht damit fest; die Durchführung der Transaktion bleibt davon getrennt zu betrachten. Ein festgelegtes Tauschverhältnis ersetzt die noch erforderliche gerichtliche Zustimmung nicht.
Für Optionsinhaber folgt ein weiterer Termin: European Lithium kündigte an, die endgültige Gegenleistung für die Optionen am 28. Oktober bekanntzugeben. Die bereits festgelegte Aktienquote und die noch anzukündigende Optionsgegenleistung sind somit getrennte Bestandteile der Transaktion.
Kursrückgang ändert den Verfahrensstand nicht
Die Tagesveränderung der European-Lithium-Aktie lag gestern bei -4,1%. Der Rückgang fällt damit in eine Phase, in der wesentliche wirtschaftliche Konditionen feststehen, der rechtliche Vollzug aber noch aussteht.
Für die Einordnung zählt diese Unterscheidung stärker als das Abstimmungsergebnis allein. Die Übernahme hat die Zustimmung der Anteilseigner erhalten. Ob die Regelungen wie erwartet wirksam werden, hängt weiterhin von der gerichtlichen Genehmigung ab.
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