Eine Möglichkeit, PKV-Beiträge zu sparen, besteht darin, einen Tarif mit Selbstbeteiligung zu wählen. Denn das ist der Fluch einer privaten Krankenversicherung (PKV): Für junge Versicherte ist sie ausgesprochen billig. Aber je älter Sie werden, desto tiefer müssen Sie für einen anständigen Versicherungsschutz in die Taschen greifen. Und ab dem Alter 55 gibt es praktisch keine Chance mehr, in die dann günstigere gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. Was tun? Hier für Sie die wichtigsten Infos dazu, wann sich eine Selbstbeteiligung lohnt.
Das Prinzip: Sie zahlen einen Teil der Kosten selbst
Das Prinzip einer Selbstbeteiligung, manchmal auch Eigenbeteiligung oder Selbstbehalt genannt, ist schnell erklärt: Sie zahlen einen Teil der Behandlungskosten selbst. Dafür gewährt Ihre private Krankenversicherung Ihnen einen Rabatt auf die monatlichen Prämien. Unterm Strich profitieren Sie dann von diesem Modell, wenn die Prämienersparnis höher ist als das, was Sie für Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt, Medikamente und Heilbehandlungen (z. B. Physio- oder Ergotherapie) ausgeben.
Diese Formen der Selbstbeteiligung gibt es
Übrigens ist Selbstbeteiligung nicht gleich Selbstbeteiligung. Welche Möglichkeiten Sie haben, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Es gibt verschiedene Modelle, und nicht alle Versicherungen und PKV-Tarife bieten jede nur erdenkliche Möglichkeit. Gängig sind folgende Selbstbehalt-Lösungen:
- Prozentuale Selbstbeteiligung: Sie zahlen einen bestimmten Prozentsatz von jeder Rechnung über Krankheitskosten, zum Beispiel 10 Prozent. Das heißt, der Versicherer erstattet Ihnen jeweils nur 90 Prozent, anstatt 100.
- Fixbetrag pro Jahr: Die Selbstbeteiligung beschränkt sich hier üblicherweise auf ambulante oder stationäre Behandlungen sowie Zahnbehandlungen. Dabei kann die Vereinbarung mit dem Versicherer etwa lauten, dass Sie pro Kalenderjahr 600 Euro selbst zahlen. Dann bekommen Sie eine Erstattung von der privaten Krankenversicherung erst, wenn die Rechnungen über Ihre Krankheitskosten diesen Betrag überschreiten.
- Modularer Selbstbehalt: Hier gilt der Selbstbehalt nur für einzelne Bereiche, die Sie mit Ihrer PKV vereinbaren, beispielsweise nur für Zahnbehandlungen oder nur für stationäre Krankenhausaufenthalte. Das heißt: Nur, wenn Rechnungen in diesen Bereichen anfallen, zahlen Sie einen Teil aus eigener Tasche. Ansonsten übernimmt die PKV Ihre Krankheitskosten voll.
- Fixbetrag pro Rechnung: Hier zahlen Sie bei jeder Rechnung über Krankheitskosten einen bestimmten Betrag selbst, zum Beispiel 150 Euro. Ebenfalls vereinbart wird eine Höchstsumme pro Jahr, bis zu der diese Regelung greift. Diese Form der Selbstbeteiligung nennt sich auch „leistungsdynamischer Selbstbehalt“. Sie kommt in der Praxis aber nur selten vor.
Die Höhe der Selbstbeteiligung ist gesetzlich begrenzt
Aber ist bei einer Selbstbeteiligung die Gefahr nicht riesengroß, sich finanziell zu verheben? Etwa, wenn ein Unfall oder eine schwere Krankheit vorliegt? Zum Glück hält sich das Risiko für Sie als PKV-Versicherter in Grenzen, und diese Grenzen sind gesetzlich geregelt. Den Betrag von 5.000 Euro pro Jahr darf Ihre Selbstbeteiligung nicht übersteigen – außer für Zahnbehandlungen. Das heißt: Sie gehen mit einem solchen Tarif kein unendliches Risiko ein. Ein Minus können Sie aber natürlich machen, wenn Sie häufiger zum Arzt oder ins Krankenhaus müssen als ursprünglich gedacht oder teure Therapien oder Medikamente brauchen.
Wann sich eine Selbstbeteiligung lohnt
Je gesünder Sie sind, desto eher kann sich eine Selbstbeteiligung für Sie lohnen. Aber selbst, wenn bei Ihnen durchaus nennenswerte Krankheitskosten anfallen, könnte es sinnvoll sein, etwa einen modularen Selbstbehalt für diejenigen Bereiche zu vereinbaren, in denen Sie nicht dauernd einen Arzt, bestimmte Medikamente oder Heilbehandlungen brauchen. Der Markt ist allerdings kaum zu überblicken, wenn Sie sich nicht auskennen. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor dem Wechsel in einen Tarif mit Selbstbehalt gut beraten lassen.