Ripple unterstützt einen Regelungsvorschlag der US-Börsenaufsicht SEC für Krypto-Assets und hat dazu heute Medienberichten zufolge eine Stellungnahme eingereicht. Für XRP-Anleger steht dabei die Unterscheidung zwischen einem Token und dem Vertrag über seinen Verkauf im Mittelpunkt. Ripples Zustimmung ist allerdings keine neue behördliche Entscheidung über XRP.
Token und Investmentvertrag unterscheiden
Ripples CLO Stuart Alderoty erklärte, die SEC besitze eine klare Befugnis zur Verabschiedung der vorgeschlagenen Regeln. Die bisherige fallweise Rechtsdurchsetzung habe Innovation ins Ausland gedrängt. Ripple setzt damit auf allgemeine Regeln statt auf eine Klärung durch einzelne Durchsetzungsverfahren.
Nach Alderotys Darstellung entspricht der Vorschlag dem Howey-Test: Als Wertpapier sei der Investmentvertrag einzuordnen, nicht der Token selbst. Diese Abgrenzung ist der Kern von Ripples Argumentation. Sie trennt die rechtliche Bewertung eines digitalen Vermögenswerts von den Bedingungen, unter denen er angeboten wird.
Ripple habe mehr als 150 Mio. US-Dollar für die Klärung der Regeln ausgegeben. Die Summe unterstreicht das Gewicht, das das Unternehmen der regulatorischen Auseinandersetzung beimisst. Sie ist jedoch kein Beleg dafür, dass mit der Stellungnahme bereits sämtliche Rechtsfragen entschieden wären.
Für Anleger ist deshalb zwischen Ripples Position und dem Stand der Regelsetzung zu unterscheiden. Das Unternehmen befürwortet einen Vorschlag und begründet seine Unterstützung juristisch. Daraus folgt weder dessen Verabschiedung noch eine verbindliche Übernahme aller Argumente durch die Aufsicht.
Gerichtsurteil bietet nicht grenzenlose Sicherheit
Bereits gestern hatte Ripple-CEO Brad Garlinghouse erklärt, XRP-Inhaber seien trotz des gescheiterten CLARITY Act gut aufgestellt. Er verwies auf die Entscheidung von Richterin Analisa Torres aus dem Juli 2023. Danach sei XRP für sich genommen kein Wertpapier; Verkäufe an öffentlichen Börsen seien keine Wertpapierangebote gewesen.
Die Entscheidung unterschied allerdings nach Verkaufsform. Direkte institutionelle Verkäufe durch Ripple wurden als nicht registrierte Wertpapierverkäufe bewertet. Die Aussage, XRP selbst sei kein Wertpapier, darf deshalb nicht mit einer pauschalen rechtlichen Freistellung sämtlicher Transaktionen gleichgesetzt werden.
Der US-Senat hatte am 15. September einen Cloture-Antrag zum CLARITY Act mit 49 zu 50 Stimmen abgelehnt. Garlinghouse zufolge füllen SEC und CFTC die gesetzgeberische Lücke durch Regelsetzung und Leitlinien.
Zugleich benannte Garlinghouse eine Grenze dieses Weges: Künftige Behördenchefs könnten eine strengere Haltung einnehmen. Für XRP-Anleger ergibt sich damit eine zweigeteilte Einordnung. Ripple sieht durch das Gerichtsurteil eine weitgehende rechtliche Klärung und unterstützt ergänzende Aufsichtsregeln. Die politische und regulatorische Ausgestaltung bleibt davon jedoch zu unterscheiden.
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