Vonovia Aktie: Enteignung per Bundesrecht verboten

Bundesgesetz stoppt Verstaatlichung von Wohnraum. Vonovia-Aktie steigt deutlich, Analysten sehen weiteres Potenzial.

Auf einen Blick:
  • Bundesregierung stoppt Enteignungspläne
  • Vonovia-Aktie legt deutlich zu
  • JP Morgan bestätigt Overweight-Rating
  • Berlin bleibt zentraler Markt

Die Bundesregierung zieht bei den Enteignungsdebatten in Berlin die Reißleine. Ein geplantes Bundesgesetz soll die Verstaatlichung von privatem Wohnraum künftig untersagen. Für Vonovia bedeutet das vor allem eines: Rechtssicherheit.

Machtwort aus dem Kanzleramt

Bundeskanzler Friedrich Merz verkündete die Einigung nach einer nächtlichen Sitzung des Koalitionsausschusses. Das Gesetz soll die Enteignung von Wohnungsbaugesellschaften per Bundesrecht unmöglich machen. Damit endet die jahrelange Hängepartie für private Vermieter in der Hauptstadt.

Die Börse reagierte prompt auf die Nachricht. Das Papier kletterte am Donnerstag um 5,86 Prozent auf 22,58 Euro. Damit notiert die Aktie erstmals wieder über dem 50-Tage-Durchschnitt von 21,55 Euro.

JP Morgan sieht deutliches Potenzial

Analyst Neil Green von JPMorgan bestätigte seine Einstufung auf „Overweight“. Er setzt das Kursziel bei 34,50 Euro an. Das geringere politische Risiko gilt als wesentlicher Treiber für eine Neubewertung des Konzerns.

Berlin bleibt das Herzstück des Unternehmens. Vonovia besitzt dort rund 138.000 Wohnungen im geschätzten Wert von 23 Milliarden Euro. Ganze 29 Prozent des Portfolios hängen somit an der Entwicklung in der Hauptstadt.

Politischer Zündstoff bleibt

In Berlin sorgt das Machtwort für neuen Streit. Die Linke führt aktuell in Umfragen zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026. Sie kritisierte den Vorstoß der Bundesregierung scharf. Parallel dazu planen Initiativen bereits rechtliche Schritte gegen das Verbot.

Investoren fokussieren sich nun auf die operative Performance. Im August legt Vonovia die Ergebnisse für das erste Halbjahr 2026 vor. Dann schlägt sich das stabilisierte Umfeld erstmals schwarz auf weiß in der Bewertung des Portfolios nieder.

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