Der Immobilienkonzern Vonovia sieht sich mit neuem juristischem Gegenwind konfrontiert. Am Donnerstag reichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beim Oberlandesgericht Hamm eine Unterlassungsklage gegen das Unternehmen ein. Die Umweltorganisation wirft dem Konzern vor, die Installation von Steckersolargeräten durch Mieter gezielt zu behindern.
Im Mittelpunkt des Streits stehen Gestattungsvereinbarungen, die Vonovia Mietern vor der Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks vorlegt. Die DUH kritisiert diese Vereinbarungen als unzulässige Ausbremsung der privaten Energiewende.
Konkret bemängelt der Verband, dass Mietern darin vertraglich die Haftung für sämtliche Schäden auferlegt werde, selbst wenn die Ursache nachweislich nicht bei ihnen liege. Ein Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm ist bislang noch nicht festgelegt.
Wiederholter juristischer Druck in Hamm
Für Vonovia ist das Verfahren in Hamm die zweite juristische Auseinandersetzung innerhalb kurzer Zeit. Bereits am 9. September hatte dasselbe Gericht einer Unterlassungsklage des Deutschen Mieterbundes stattgegeben. Das Urteil betraf die Tochtergesellschaften Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH und Vonovia Energie GmbH.
Die Richter untersagten die weitere Verwendung einer Klausel in Mietverträgen, die den Abschluss des Mietvertrags an ein Angebot zur Stromlieferung durch die konzerneigene Vonovia Energie Service GmbH koppelte. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die juristischen Verfahren fallen in eine für den Wohnungsriesen ohnehin angespannte Phase. Neben gerichtlichen Klärungen belasten Debatten über die Regulierung der Wohnungsmärkte die Stimmung der Marktteilnehmer.
So brachte der Ausgang der Berliner Abgeordnetenhauswahl von gestern erneut Diskussionen über eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände auf die Agenda. In der Bundeshauptstadt hält Vonovia rund 138.000 Wohnungen, die zum Ende des ersten Halbjahres 2026 mit 23,2 Milliarden Euro in den Büchern standen.
Zurückhaltende Analysten und Zinsdruck
Zusätzliche Vorsicht signalisieren die Einschätzungen am Kapitalmarkt. Am 7. September stufte Goldman Sachs die Aktie von Vonovia von Kaufen auf Halten ab und strich den Titel von der unternehmenseigenen Auswahlliste. Das zuständige Analystenteam senkte das Kursziel von 29,50 Euro auf 21,50 Euro.
Zwar bezeichnete Goldman Sachs das operative Kerngeschäft weiterhin als solide, verwies jedoch darauf, dass das bestehende Zinsumfeld das Kurspotenzial spürbar begrenze und die operative Stärke nicht ausreichte, um den Zinsdruck vollständig auszugleichen.
Im ersten Halbjahr 2026 hatte Vonovia das bereinigte EBITDA noch um 2,4 Prozent auf 1,46 Milliarden Euro gesteigert, während der operative Free Cashflow um 45,4 Prozent auf 607,5 Millionen Euro nachgab.
An der Börse bleibt der Druck auf den Wert hoch: Im heutigen Handel verbucht die Aktie einen Rückgang um 1,1 Prozent auf 17,57 Euro. Seit Jahresanfang summiert sich das Minus im Papier damit auf 28 Prozent.
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