Für Vonovia rückt die mögliche Entschädigung bei einer Vergesellschaftung stärker in den Mittelpunkt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt legte gestern Eckpunkte für ein Investitionsschutzgesetz vor.
Nach Angaben des Deutschlandfunks soll eine Entschädigung zum gutachterlich ermittelten vollen Verkehrswert in Geld erforderlich werden. Für Anleger wäre das ein wichtiger Unterschied zu den Berliner Plänen mit begrenzter Entschädigungssumme. Eine beschlossene Absicherung ist der Vorstoß allerdings nicht.
Verkehrswert statt Entschädigungsobergrenze
Dobrindts Eckpunkte sehen außerdem den Nachweis einer „zwingenden Notwendigkeit“ vor. Damit sollen Vergesellschaftungen erschwert werden. Für Vonovia betrifft der politische Streit somit sowohl die Voraussetzungen eines möglichen Eingriffs als auch dessen finanzielle Folgen.
Die vor rund zwei Wochen vorgestellten Berliner Sondierungspläne sehen eine Schwelle von 10.000 Wohnungen und eine Entschädigungsobergrenze von 16 Milliarden Euro vor. Ein Gesetz soll Mitte 2028 folgen.
Zwischen beiden Ansätzen liegt ein wesentlicher Bewertungsunterschied: Eine begrenzte Gesamtsumme und eine Entschädigung zum vollen Verkehrswert sind unterschiedliche Maßstäbe. Welcher Ansatz sich politisch und rechtlich durchsetzt, beeinflusst deshalb die Einordnung des Risikos für Vonovia. Dobrindts Vorstoß ist dabei ein Gegenentwurf, keine bereits geltende Regelung.
Vonovia erklärte am 19. Oktober, die geplante Vergesellschaftung sei in der vorgelegten Form verfassungswidrig und werde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Damit vertritt das Unternehmen eine klare Rechtsposition. Eine gerichtliche Entscheidung ist diese Einschätzung nicht.
Analysten bewerten das Risiko unterschiedlich
Wie stark die Berliner Debatte auf die Anlageeinschätzung wirkt, zeigt Morgan Stanley. Das Haus stufte Vonovia am 20. Oktober von „Equal-weight“ auf „Underweight“ herab. Zugleich sank das Kursziel von 25 auf 14 Euro. Als Begründung nannte Morgan Stanley wachsende Risiken am Berliner Wohnungsmarkt.
Damit stellte das Analysehaus gerade den politischen Risikofaktor heraus, den Dobrindts Gesetzesvorstoß begrenzen soll. Die Herabstufung erfolgte allerdings vor der Vorstellung dieser Eckpunkte.
JPMorgan bestätigte dagegen am 19. Oktober die Einstufung „Overweight“ mit einem Kursziel von 26 Euro. Die gegensätzlichen Bewertungen zeigen, wie unterschiedlich die Häuser Vonovia im Umfeld der Berliner Debatte einordneten.
Politische Entlastung ist noch keine Rechtssicherheit
Dass die Auseinandersetzung bereits börsenrelevant war, berichtete dpa-AFX am 19. Oktober. Die Agentur führte die damalige Kursschwäche auf die nervösen Blicke der Anleger nach Berlin zurück.
Der neue Vorstoß setzt an diesem Risiko an, beseitigt es aber nicht durch seine Ankündigung. Für Vonovia ist entscheidend, ob sich die vorgeschlagenen hohen Hürden und der volle Verkehrswert als Entschädigungsmaßstab durchsetzen. Bis dahin stehen sich politische Pläne und die ablehnende Rechtsauffassung des Unternehmens gegenüber.
Vonovia-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue Vonovia-Analyse vom 26. Oktober liefert die Antwort:
Die neusten Vonovia-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für Vonovia-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 26. Oktober erfahren Sie was jetzt zu tun ist.
