Vonovia will sich an der parlamentarischen Auseinandersetzung um die Berliner Vergesellschaftungspläne beteiligen. Für den 27. Oktober ist auf Initiative der CSU eine Sondersitzung des Bauausschusses im bayerischen Landtag vorgesehen.
Nach Angaben der CSU-Fraktion haben Vonovia, Heimstaden und Covivio ihre Teilnahme zugesagt. Für Anleger richtet sich der Blick damit auf die konkrete Ausgestaltung: Welche Bestände könnten betroffen sein und unter welchen Bedingungen?
Die Sitzung ist keine Entscheidung über ein Berliner Gesetz. Sie bietet den beteiligten Unternehmen aber Gelegenheit, ihre Positionen in einem parlamentarischen Rahmen darzulegen. Wirtschaftlich stehen für Vonovia vor allem der Umfang möglicher Übertragungen und die Entschädigung im Mittelpunkt.
Bestandswert und Entschädigung auseinanderhalten
Wie groß die Bedeutung für Vonovia ist, verdeutlichen die Bestandszahlen. Laut Tagesspiegel besitzt das Unternehmen 130.000 Wohnungen in Berlin. Ihr Verkehrswert beträgt dem Bericht zufolge rund 23 Milliarden Euro. Die politisch vorgesehene Entschädigungsobergrenze von 16 Milliarden Euro bezieht sich dagegen auf sämtliche betroffenen Unternehmen zusammen.
Diese Beträge dürfen nicht als konkrete Verlustrechnung für Vonovia gelesen werden. Der Gesamtbestand des Unternehmens in Berlin ist nicht automatisch mit der Zahl der zu übertragenden Wohnungen identisch. Ebenso steht noch keine individuelle Entschädigung fest.
Die bereits diskutierten Eckpunkte erfassen private Unternehmen mit mindestens 10.000 Berliner Wohnungen. Nach der beschriebenen Regelung dürften sie 10.000 Wohnungen behalten. Ausgenommen wären außerdem Wohnungen, die seit 2021 gebaut wurden oder sich noch im Bau befinden.
Für die Bewertung zählt deshalb nicht allein die Größe des Berliner Portfolios. Entscheidend wäre auch, welche Wohnungen unter die Ausnahmen fallen und wie die Entschädigung auf die betroffenen Bestände verteilt würde.
Nach Angaben des Tagesspiegels hat Vonovia in Berlin 1.000 Wohnungen im Bau. Seit 2021 hat das Unternehmen dort außerdem 1.600 Wohnungen errichtet. Die Neubauausnahme wäre für den Konzern damit ein materieller Bestandteil der Regelung.
Langer Gesetzesweg statt unmittelbarer Übertragung
Zwischen den politischen Eckpunkten und einer tatsächlichen Übertragung liegen weitere Schritte. Ein Gesetzentwurf ist für Mitte 2028 geplant. Das Inkrafttreten ist ein Jahr nach der Verabschiedung vorgesehen; eine Verfassungsprüfung und Klagen sind möglich.
Auch die Finanzierung gehört zu den offenen Bewertungsfragen. Die Parteien wollen die Entschädigung über Kredite finanzieren und diese über die Mieteinnahmen refinanzieren. Damit hängt die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens nicht nur vom Kaufpreisersatz ab, sondern ebenso von Finanzierungskosten und laufenden Ausgaben.
Die Sondersitzung schafft zunächst einen weiteren Termin für diese Auseinandersetzung. Für Vonovia-Anleger wären belastbare Aussagen zum betroffenen Bestand, zur Entschädigung und zur rechtlichen Umsetzung entscheidender als die bloße Bestätigung der bereits bekannten politischen Absicht.
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