Volkswagen Aktie: 1,2 Millionen Geldbuße wegen Prognose-Verstoß

Symbolbild, KI-generiert

Die BaFin ahndet Volkswagens verspätete Ad-hoc-Veröffentlichung der Jahresprognose 2023; der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig.

Auf einen Blick:
  • Bußgeldbescheid über 1,2 Millionen Euro
  • Einspruch gegen die Entscheidung noch möglich
  • VW-Aktie nahe dem 52-Wochen-Tief
  • Quartalsbericht erscheint am 29. Oktober

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gegen Volkswagen eine Geldbuße in Höhe von 1,2 Millionen Euro verhängt. Wie die Finanzaufsicht heute mitteilte, rügt die Behörde einen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung. Der Bescheid datiert bereits vom 1. Oktober, ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Ausblick für 2023 nicht unverzüglich als Ad-hoc publiziert

Hintergrund des behördlichen Schritts ist die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2023. Am 3. März 2023 hatte der Wolfsburger Automobilkonzern seine Jahresprognose bekannt gegeben. Die darin in Aussicht gestellten Zielmarken – darunter ein Umsatzplus zwischen 10 und 15 Prozent sowie eine operative Rendite von 7,5 bis 8,5 Prozent – lagen deutlich über den damaligen Erwartungen der Marktteilnehmer.

Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde handelte es sich bei diesen Kennziffern um Insiderinformationen, die unverzüglich im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung hätten veröffentlicht werden müssen. Stattdessen hatte der Autobauer die Eckdaten lediglich über eine reguläre Pressemitteilung verbreitet.

Am Tag der damaligen Veröffentlichung war der Aktienkurs im laufenden Handel um mehr als zehn Prozent nach oben geschnellt. Der gesetzliche Bußgeldrahmen für derartige Pflichtverletzungen reicht bis zu 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Gesamtumsatzes.

Zusätzliche Belastungen im Ausland

Die Rüge der Finanzaufsicht trifft Volkswagen in einer ohnehin angespannten Phase. Neben den regulatorischen Verfahren sieht sich der Konzern auch finanziellen Belastungen im Ausland ausgesetzt. Für drohende Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit dem britischen Autokreditgeschäft bildete die Konzerntochter VW UK kürzlich Rückstellungen in Höhe von 725 Millionen Pfund.

Zudem belasten anhaltende Restrukturierungskosten, Gegenwind auf dem chinesischen Markt und eine gedämpfte Umsatzrendite für das Gesamtjahr das operative Umfeld. Bei den Anlegern dominiert daher weiterhin Vorsicht, auch wenn der Vorstand das operative Geschäft stabilisieren möchte.

Aktie notiert nahe dem Jahrestief

Am Aktienmarkt sorgt die verhängte Geldbuße für wenig Erleichterung. Das Papier notiert aktuell bei 67,10 Euro und liegt damit nur 0,9 Prozent über seinem gestrigen 52-Wochen-Tief. Seit Jahresanfang beläuft sich das Minus auf 36 Prozent.

Neue operative Anhaltspunkte über den Sanierungsfortschritt und die Profitabilität erwarten Marktbeobachter in wenigen Wochen. Volkswagen wird seinen Zwischenbericht für das dritte Quartal am 29. Oktober vorlegen. Bis dahin dürften die juristischen und strukturellen Themen das Handelsgeschehen dominieren.

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