Der Ständerat hat entschieden, die Wirtschaft schlägt zurück. Mit 29 zu 16 Stimmen beschloss die kleine Kammer am Mittwoch, dass die UBS ihre Auslandsbeteiligungen künftig zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen muss. Kaum verkündet, hagelt es Kritik – nicht nur von der Bank selbst.
Die Schweizerische Bankiervereinigung spricht von einem „extremen Sonderweg“, der dem Finanzplatz die Wettbewerbsfähigkeit koste. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse setzt seine Hoffnung nun auf den Nationalrat als „Zweitrat“, der eine „volkswirtschaftlich verträgliche Lösung“ finden solle.
Beide Verbände hatten im Vorfeld für einen milderen Kompromiss geworben: eine hälftige Unterlegung mit hartem Kernkapital und AT1-Anleihen, wie ihn die zuständige Kommission vorgeschlagen hatte.
Milliardenlast für die Bilanz
Für die UBS hat der Entscheid handfeste Konsequenzen. Nach eigener Rechnung müsste die Bank zusätzliches hartes Kernkapital von rund 16 Milliarden Dollar aufbauen, sollte der Beschluss das parlamentarische Verfahren unverändert durchlaufen. Zusammen mit bereits bekannten Kapitalanforderungen aus der Credit-Suisse-Übernahme summiert sich die Gesamtlast laut UBS auf etwa 33 Milliarden Dollar an zusätzlichem CET1-Kapital.
Die Bank rechnet vor, dass sich daraus jährliche Gesamtkosten von rund 2,5 Milliarden Dollar ergeben könnten – unter Berücksichtigung einer gegenläufigen Entlastung von 4 Milliarden Dollar durch andere angekündigte Verordnungsänderungen.
In ihrer Mitteilung vom Mittwoch nennt die UBS den Ständeratsbeschluss keinen Kompromiss, sondern eine „übermäßige“ Verschärfung ohnehin schon strenger Regeln. Die Bank wirft dem Rat vor, die eigentlichen Ursachen des Credit-Suisse-Zusammenbruchs zu verfehlen und die Mehrheitsmeinung aus der Vernehmlassung zu ignorieren.
An der Börse reagierten Anleger verhalten: Die Aktie gab im Schweizer Handel zeitweise knapp zwei Prozent auf 39,91 Franken nach.
Der Ball liegt beim Nationalrat
Heute gilt für Auslandstöchter noch eine Unterlegung von 45 Prozent mit hartem Kernkapital und 17 Prozent mit AT1-Anleihen – der Ständeratsbeschluss würde diese Quote faktisch verdoppeln. Der Bundesrat selbst hatte ursprünglich eine noch strengere, vollständige Unterlegung gefordert und war damit ebenso gescheitert wie die gemäßigtere Kommissionslinie.
Nun wandert das Geschäft in den Nationalrat. Solange dieser nicht entschieden hat, bleibt offen, welche Variante am Ende Gesetz wird – und wie stark die UBS ihre Kapitalbasis tatsächlich aufstocken muss.
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