Die Kanzlei Glancy Prongay & Murray hat heute mitgeteilt, dass Anleger von Stride eine Sammelklage wegen mutmaßlichen Wertpapierbetrugs anführen können. Das Verfahren richtet sich gegen den Anbieter von Online-Bildungsprogrammen und betrifft den Zeitraum vom 22. Oktober 2024 bis zum 28. Oktober 2025. Investoren, die Verluste erlitten haben, können sich bis zum 12. Januar 2026 als Hauptkläger melden.
Schwere Vorwürfe gegen Geschäftspraktiken
In der Klage werden mehrere gravierende Punkte erhoben. Stride soll die Zahl eingeschriebener Schüler durch sogenannte „Geisterschüler“ künstlich erhöht haben. Zudem wirft die Klageschrift dem Unternehmen vor, Personalkosten gedrückt zu haben, indem Lehrer mit Fallzahlen belastet worden seien, die über den gesetzlich vorgesehenen Grenzen lagen.
Weitere Anschuldigungen betreffen angebliche Verstöße gegen Compliance-Vorgaben. Demnach soll Stride Hintergrundprüfungen und Lizenzvorschriften für Mitarbeiter missachtet und bundesrechtlich vorgeschriebene Sonderförderungen für Schüler verweigert haben. Außerdem heißt es, Whistleblower seien mundtot gemacht worden, die finanzielle Anweisungen der Unternehmensführung dokumentiert hätten. Diese Direktiven hätten demnach darauf abgezielt, Einstellungen zu verzögern und Leistungen zu verweigern, um Margen zu schützen.
Verdacht auf irreführende Aussagen
Aus Sicht der Kläger seien positive Aussagen des Managements zur Geschäftslage und zu den Perspektiven im relevanten Zeitraum irreführend gewesen oder hätten keiner belastbaren Grundlage entsprochen. Gleichzeitig habe Stride tatsächlich bestehende und potenzielle Einschreibungen verloren, während nach außen ein anderes Bild vermittelt worden sei.
Anleger, die im genannten Zeitraum Verluste mit Stride-Aktien erlitten haben, können sich der Sammelklage anschließen; eine aktive Rolle ist dafür nicht zwingend erforderlich. Wie Stride auf die Vorwürfe reagiert und welche Folgen sich daraus ergeben, bleibt zunächst offen.
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