Staar Surgical verschiebt die entscheidende Abstimmung über den geplanten Deal mit Alcon: Die außerordentliche Aktionärsversammlung findet nicht wie vorgesehen heute statt, sondern erst am 6. Januar. Auslöser ist Alcon, das ein im Fusionsvertrag verankertes Recht nutzt, den Termin zu verlegen. Am Stichtag für die Stimmberechtigung ändert sich dagegen nichts.
Alcon nutzt vertragliche Option – Gründe bleiben offen
Was zunächst nach einer ungewöhnlichen Verzögerung aussieht, ist offenbar durch das Merger Agreement gedeckt. Solche Regelungen geben dem Käufer typischerweise Spielraum, etwa um offene Punkte abzuarbeiten, letzte Dokumente zu finalisieren oder regulatorische Abläufe abzusichern. STAAR Surgical nennt keine konkreten Motive, warum Alcon die Klausel jetzt zieht.
Für Investoren bleibt damit vorerst Interpretationsspielraum: Die Verschiebung kann eine reine Formalie sein – sie kann aber auch darauf hindeuten, dass Alcon intern noch Klärungsbedarf sieht. Ein Signal für ein Scheitern der Transaktion lässt sich aus der kurzen Mitteilung allerdings nicht ableiten.
Stimmrecht bleibt an den Stichtag gebunden
Für Aktionäre ist entscheidend: Maßgeblich bleibt das bereits festgelegte Record Date. Wer am Stichtag Aktien hielt, ist auch für die nun im Januar angesetzte Versammlung stimmberechtigt. Der neue Termin verlängert lediglich den Zeitraum bis zur Abstimmung.
Ob die Verschiebung den Gesamtfahrplan der Übernahme beeinflusst oder lediglich eine taktische Zeitreserve darstellt, wird sich erst zeigen. Anleger werden in den kommenden Wochen darauf achten, ob Alcon oder STAAR Surgical nachlegen – etwa mit zusätzlichen Informationen zu Ablauf, Zeitplan oder möglichen Bedingungen.
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