Die Schweizer Börsenaufsicht SIX Exchange Regulation (SER) hat der Dekotierung der CI Com AG zugestimmt. Der Antrag war bereits am 6. Juni durch die SIX Group eingereicht worden. Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit regulatorischen Versäumnissen des Unternehmens.
Ohne Revisionsstelle keine Börsenzulassung
CI COM ist es seit der Generalversammlung vom 18. Dezember nicht gelungen, eine gesetzlich vorgeschriebene Revisionsstelle zu benennen. Damit verletzt das Unternehmen die grundlegenden Anforderungen für eine Börsennotierung, wie die SER am Freitag mitteilte. Zusätzlich wurde der Antrag abgelehnt, CI COM vorübergehend von der Pflicht zur Einreichung des Geschäftsberichts 2024 zu befreien.
Beschwerdefrist läuft noch
Obwohl beide Anträge am 12. Juni genehmigt wurden, ist der Entscheid noch nicht endgültig. CI COM hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen Beschwerde bei der zuständigen Instanz einzulegen. Erst danach wäre die Dekotierung rechtskräftig.
Aktienhandel bleibt eingefroren
Der Handel mit CI COM-Aktien bleibt weiterhin ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme ist laut SER erst möglich, wenn über die Dekotierung abschließend entschieden wurde. Sollte der Handel nochmals zugelassen werden, wäre er für maximal drei Monate bis zum letzten Börsentag geöffnet.
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