Während sich die Investoren an der Börse angesichts eines Kurszuwachses von 900 % auf 3-Jahres-Sicht die Hände reiben können, sorgt der deutsche Rüstungsgigant Rheinmetall an andere Stelle für erbitterte Ablehnung.
Nun haben die Gegner des Konzerns einen juristischen Erfolg erzielt, wie unter anderem das Portal „Perspektive-Online“ berichtet. Dieses beruft sich auf ein Schreiben des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen.
Gericht genehmigt Protestcamp gegen Rheinmetall
Demnach hat das Gericht ein Protestcamp gegen Rheinmetall in Köln für nächste Woche wieder genehmigt. Anfang August hatte die Polizei der Millionenmetropole einen solchen Protest untersagt, woraufhin die Veranstalter juristische Schritte einleiteten. Das Gericht kam nun zum Schluss, dass ein Verbot des Protestcamps rechtswidrig sei.
„Das Verbot des Protestcamps erweist sich als rechtswidrig, weil es die Versammlungsfreiheit des Antragstellers verletzt. Im Protestcamp sind nach dem Veranstaltungskonzept Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen geplant. Hiervon geht keine Gefahr aus“, so das Gericht mit Blick auf das Argument der Polizei, die Veranstaltung würde die öffentliche Sicherheit gefährden.
Hinter dem Protestcamp steht die stark linksgerichtete Gruppierung „Rheinmetall Entwaffnen“, die dem Konzern vorwirft, durch Waffenexporte Konflikte und Kriege rund um den Globus zu befeuern. Das Aktionsbündnis war zuletzt massiv in die Kritik geraten, auch weil sie die Privatadresse von Rheinmetall-Chef Armin Papperger in einem Schreiben explizit nannte, wie die „Rheinische Post“ berichtete.
Mehrheit befürwortet steigende Rüstungsausgaben
Zur Einordnung: In der Gesamtbevölkerung nimmt die Zustimmung für steigende Rüstungsausgaben seit Beginn des Ukraine-Kriegs zu. Laut einer kürzlich veröffentlichten, repräsentativen Forsa-Umfrage befürworten zwei Drittel der Deutschen höhere Ausgaben für das Militär.
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