POET Technologies kämpft an zwei Fronten. Während das Unternehmen technologisch im KI-Sektor wachsen will, belasten schwere Vorwürfe das Vertrauen der Aktionäre. Mehrere Anwaltskanzleien haben Sammelklagen gegen den Spezialisten für optische Chips eingereicht.
Steuerstatus und Geheimnisverrat
Im Zentrum der Vorwürfe steht der steuerliche Status des Unternehmens in den USA. Kläger werfen POET vor, die Einstufung als „Passive Foreign Investment Company“ (PFIC) verschleiert zu haben. Eine solche Klassifizierung führt für US-Anleger oft zu höheren Steuerlasten.
Ein zweiter Vorwurf wiegt operativ schwerer. Ein Manager soll in einem Interview eine Geheimhaltungsvereinbarung gebrochen haben. Daraufhin stornierte der Kunde Celestial AI, eine Tochter von Marvell Semiconductor, angeblich sämtliche Aufträge. Der Kurs brach nach Bekanntwerden dieser Nachricht im April um rund 47 Prozent ein.
Volatilität trifft auf Expansionspläne
Die Aktie zeigt sich derzeit extrem schwankungsanfällig. Mit einem aktuellen Kurs von 9,50 Euro liegt das Papier fast 50 Prozent unter seinem Jahreshoch von Mai 2026. Innerhalb der letzten 30 Tage verlor der Titel rund 27 Prozent an Wert.
Trotz der juristischen Unruhe treibt POET das Geschäft voran. Eine neue Allianz mit Lumilens sicherte dem Konzern einen ersten Auftrag über 50 Millionen Dollar. Parallel dazu sammelte das Management im Mai rund 400 Millionen Dollar über eine Kapitalerhöhung ein. Das Geld fließt in den Ausbau der Fertigungskapazitäten für KI-Netzwerke.
Dazu kommen Kooperationen mit LITEON Technology und Lessengers. Die Partner entwickeln gemeinsam Module für die schnelle Datenübertragung. Erste Muster für die neue 1,6T-Technologie sind für das laufende Quartal geplant.
Entscheidung auf der Hauptversammlung
Das Management reagiert auf die steuerlichen Bedenken. Auf der Hauptversammlung am 26. Juni steht die Sitzverlegung in die USA auf der Tagesordnung. Dieser Schritt könnte die PFIC-Problematik für die Zukunft lösen.
Für betroffene Aktionäre rückt ein weiteres Datum näher. Bis zum 29. Juni können Investoren bei den US-Gerichten den Status als Hauptkläger beantragen. Dies betrifft Anleger, die ihre Papiere im April 2026 erworben haben.
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