OHB SE hält am 8. Juni 2026 ihre virtuelle Hauptversammlung ab. Die Anmeldefrist lief am 1. Juni ab — und die Agenda hat es in sich. Vier Tagesordnungspunkte stoßen auf offenen Widerstand der wichtigsten deutschen Aktionärsschutzvereinigung.
DSW empfiehlt Gegenstimmen bei vier Punkten
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ruft bei den Punkten 3, 7, 9 und 11 zur Gegenstimme auf. Bei den Vergütungspunkten 3 und 7 lautet der Vorwurf: OHB legt keinen individuellen Maximalbetrag in Euro pro Vorstandsmitglied fest — ein klarer Verstoß gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex.
Punkt 9 und 11 betreffen Kapitalmaßnahmen. Hier sieht die DSW ein Verwässerungsrisiko von bis zu 20 Prozent des Grundkapitals. Punkt 11 kritisiert die Vereinigung gesondert: Der pauschale Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ausgabe neuer Aktien benachteilige Altaktionäre strukturell.
Milliardenschwerer Finanzierungsrahmen auf dem Prüfstand
Der heikelste Punkt ist Tagesordnungspunkt 9. Vorstand und Aufsichtsrat wollen sich ermächtigen lassen, bis Juni 2031 Wandel- und Optionsschuldverschreibungen im Gesamtvolumen von bis zu 1,2 Milliarden Euro auszugeben. Das geplante Bedingte Kapital 2026/I entspricht 20 Prozent des Grundkapitals.
Grundsätzlich sieht die Einladung ein Bezugsrecht der Aktionäre vor. Allerdings kann der Vorstand dieses mit Zustimmung des Aufsichtsrats in mehreren Fällen ausschließen — etwa bei Spitzenbeträgen, zum Schutz von Inhabern bereits ausgegebener Schuldverschreibungen oder bei bestimmten Bar- und Sacheinlagen.
Hinzu kommt ein zweites bedingtes Kapital. Das Bedingte Kapital 2026/II umfasst bis zu 576.447 neue Aktien für ein Aktienoptionsprogramm. Begünstigte sind Vorstandsmitglieder, Arbeitnehmer und bestimmte verbundene Personengruppen. Der Anteil am Grundkapital darf dabei 3,0 Prozent nicht überschreiten.
Fristenlage für angemeldete Aktionäre
Wer sich rechtzeitig angemeldet hat, kann noch handeln. Vollmachten und Weisungen an die gesellschaftseigenen Stimmrechtsvertreter nimmt OHB per Post oder E-Mail bis zum 7. Juni um 18:00 Uhr entgegen. Über das HV-Portal ist dies bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Für Intermediäre über SWIFT gilt eine frühere Frist: 7. Juni, 12:00 Uhr.
Am 1. Juni notierte die OHB-Aktie bei Lang & Schwarz mit 410,00 Euro — ein Tagesminus von 7,50 Prozent. Die Kursspanne des Tages reichte von 407,00 bis 474,00 Euro. Das zeigt: Die HV-Debatte trifft auf einen bereits nervösen Markt. Beschlüsse der Gesellschaft lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.
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