Novartis muss im Lizenzstreit mit Genentech einen juristischen Rückschlag hinnehmen. Ein Bundesrichter in Washington, D.C., bestätigte gestern einen Schiedsspruch über knapp 18 Mio. US-Dollar gegen Novartis Pharma AG. Nach Angaben von Law360 betrifft der Streit eine Lizenzvereinbarung für ein Augenmedikament. Davon getrennt untersucht die Kanzlei Pomerantz mögliche Ansprüche von Novartis-Anlegern.
Bestätigung eines bestehenden Schiedsspruchs
Die Entscheidung zugunsten von Genentech betrifft einen bereits ergangenen Schiedsspruch. Mit dessen gerichtlicher Bestätigung liegt damit ein konkretes Ergebnis im Lizenzstreit vor. Die Meldung handelt nicht von einer neu erhobenen Schadenersatzforderung.
Für Anleger ist diese Unterscheidung wesentlich: Im Genentech-Streit steht eine bezifferte Belastung im Raum. Die Untersuchung von Pomerantz betrifft hingegen mögliche Wertpapierverstöße durch Novartis und Führungskräfte. Beide Vorgänge sind getrennt zu beurteilen. Aus der gerichtlichen Entscheidung im Lizenzstreit lässt sich kein Urteil über die Vorwürfe im Zusammenhang mit Anlegeransprüchen ableiten.
Pomerantz prüft Folgen des Studienrückschlags
Pomerantz verwies gestern auf den Rückschlag bei der Phase-III-Studie HARBOR zu del-desiran bei DM1. Am 8. September erreichte die Behandlung beim primären Endpunkt vHOT keinen statistisch signifikanten Vorteil gegenüber Placebo.
Die Kanzlei untersucht mögliche Verstöße gegen das Wertpapierrecht. Eine solche Prüfung ist weder ein gerichtlicher Nachweis eines Fehlverhaltens noch mit der Bestätigung des Schiedsspruchs zugunsten von Genentech gleichzusetzen.
Der Studienbefund setzt zugleich einen wichtigen Gegenpunkt zu positiven Entwicklungsnachrichten. Für die Bewertung der Arzneimittelentwicklung kommt es auf den jeweils untersuchten Wirkstoff und dessen Endpunkte an. Ein Zulassungserfolg bei einem anderen Präparat ändert nichts am verfehlten primären Endpunkt von HARBOR.
Zulassungserfolg bildet operatives Gegengewicht
Auf der positiven Seite steht die gestern erteilte FDA-Zulassung für Rhapsido bei Erwachsenen mit symptomatischem Dermographismus. Sie gilt für Patienten, deren Beschwerden durch H1-Antihistaminika nicht ausreichend kontrolliert werden. Rhapsido enthält Remibrutinib und ist ein oral einzunehmender BTK-Hemmer.
Die Aktie gewann gestern 2,9%. Der Kursanstieg fiel damit in einen Nachrichtenmix aus Zulassungsfortschritt und rechtlichen Belastungen; eine eindeutige Zuordnung zu einer einzelnen Meldung wäre nicht belastbar.
Der nächste erwartete Termin für einen Blick auf die Geschäftsentwicklung ist die Veröffentlichung der Zahlen zum dritten Quartal 2026 am 27. Oktober. Für Anleger bleiben bis dahin drei unterschiedliche Bewertungsfragen relevant: die wirtschaftliche Bedeutung neuer Zulassungen, die Risiken klinischer Entwicklung und die Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen.
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