NiSource-Aktie: Kraftwerksstilllegung verzögert sich durch Bundesbehörde!

Eine bundesweite Anordnung zwingt NiSource, die Abschaltung eines Kohlekraftwerks um 90 Tage zu verschieben

Auf einen Blick:
  • Bundesbehörde ordnet Weiterbetrieb der R.M. Schahfer Generating Station an
  • Anordnung gilt zunächst für 90 Tage
  • Geplante Stilllegung des Kohlekraftwerks muss verschoben werden
  • Auswirkungen auf Transformationsstrategie von NiSource unklar

NiSource muss die geplante Stilllegung eines Kraftwerks vorerst verschieben. Eine Anordnung auf Bundesebene verpflichtet die Tochter Nipsco, die R.M. Schahfer Generating Station zunächst weiter zu betreiben. Damit gerät der Transformationsfahrplan des Versorgers zumindest temporär unter Druck.

Die Vorgabe gilt vorerst für 90 Tage. In diesem Zeitraum muss Nipsco die Anlage am Netz halten, obwohl das Aus bereits vorbereitet war. Welche konkreten Gründe die Behörden zu dem Schritt veranlasst haben, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Kohlekraftwerk bleibt zunächst in Betrieb

Die R.M. Schahfer Generating Station sollte ursprünglich außer Betrieb gehen – ein typischer Baustein in den Strategien vieler Energieversorger, Kohlekapazitäten abzubauen und den Ausbau erneuerbarer Erzeugung voranzutreiben. Bundesbehörden können jedoch eingreifen, wenn sie Risiken für die Versorgungssicherheit sehen.

Für NiSource bedeutet die Verzögerung zusätzliche Betriebskosten und möglicherweise Verschiebungen bei Investitionen in neue Kapazitäten. Ob es bei den 90 Tagen bleibt, ist offen: Nach Ablauf könnte die Anordnung verlängert werden, falls die Behörden dies weiterhin für erforderlich halten.

Energiewende unter Vorbehalt der Versorgungssicherheit

Der Fall zeigt das Spannungsfeld, in dem Versorger derzeit agieren. Auf der einen Seite stehen Klimaziele und der Druck, fossile Erzeugung schneller zurückzufahren. Auf der anderen Seite hat die Netz- und Versorgungssicherheit Vorrang – und kann Übergangspläne kurzfristig ausbremsen.

Welche finanziellen Folgen daraus entstehen, lässt sich noch nicht beziffern. Entscheidend wird sein, wie NiSource die zusätzliche Laufzeit operativ und regulatorisch managt und ob weitere Eingriffe folgen.

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