Der Bundestag hat sich diese Woche in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf befasst, der Streamingdienste und Fernsehsender zu höheren Investitionen in deutsche und europäische Produktionen verpflichten soll. Für Netflix ist das mehr als eine Randnotiz — der Streamingriese meldet sich mit deutlicher Kritik zu Wort.
Acht Prozent Nettoumsatz als Basisquote
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Streamingdienste sowie private und öffentlich-rechtliche Sender mit eigenen Video-on-Demand-Angeboten grundsätzlich acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes in deutsche und europäische Produktionen stecken.
Wer sich freiwillig zu mindestens zwölf Prozent verpflichtet, soll dafür von bestimmten Vorgaben befreit werden. Medienstaatsminister Wolfram Weimer bezeichnet das als „klugen Kompromiss“ — nachdem er eine gesetzliche Pflicht zuvor selbst abgelehnt hatte, unter anderem wegen juristischer Risiken und der Sorge vor einem Handelskonflikt mit den USA.
Netflix hält von der Verpflichtung wenig. Eine Sprecherin verweist gegenüber der Deutschen Presse-Agentur auf bereits laufende Investitionen in deutschsprachige Inhalte, etwa in Produktionen wie „Im Westen nichts Neues“ und „Die Kaiserin“. Der Kern der Kritik zielt auf die geplanten Vorgaben zur Rechteteilung zwischen Anbietern und Produzenten.
Großprojekte seien nur möglich, weil Netflix bereit sei, das volle finanzielle Risiko zu tragen — genau diese Kombination aus Risiko und Ertrag drohe durch gesetzliche Eingriffe in die Vertragsfreiheit auseinandergerissen zu werden, so die Sprecherin.
Kein Nachteil für US-Anbieter, betont Weimer
Weimer widerspricht dem Vorwurf einer Benachteiligung amerikanischer Anbieter gegenüber europäischen Konkurrenten. Die Regeln gälten für alle Betroffenen gleichermaßen, mit einer Basisquote von acht Prozent bewege sich Deutschland im europäischen Vergleich zudem am moderaten Ende. Er erwartet durch das Gesetz einen spürbaren Schub für deutsche Filme und Serien.
Wie hoch das zusätzliche Investitionsvolumen ausfallen könnte, das durch die Pflicht in den deutschen Produktionsstandort fließen soll, blieb offen. Der Gesetzentwurf durchläuft nun das weitere parlamentarische Verfahren — ob und in welcher Form die Rechteteilungs-Vorgaben am Ende Bestand haben, entscheidet sich in den kommenden Lesungen im Bundestag.
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