Nestlé erhält Bußgeld für unerlaubte Wasserfilterung bei Henniez

Nestlé muss 500.000 Franken Strafe zahlen wegen illegaler Verwendung von Aktivkohlefiltern bei der Henniez-Wasserproduktion über 14 Jahre.

Auf einen Blick:
  • 500.000 Franken Strafe für Nestlé
  • Illegale Filterung über 14 Jahre
  • Verbrauchertäuschung durch falsche Deklaration
  • Keine Gesundheitsgefahr durch Filter

Nestlé gerät im Heimatland unter Druck: Der Schweizer Lebensmittelkonzern muss im Kanton Waadt eine Geldstrafe von 500.000 Franken zahlen. Grund ist die unerlaubte Nutzung von Aktivkohlefiltern bei der Produktion des Mineralwassers Henniez – über einen Zeitraum von ganzen 14 Jahren, von 2008 bis 2022.

Mineralwasser-Status unrechtmäßig genutzt

Der Verstoß kam im Mai 2020 bei einer Routinekontrolle durch die kantonale Lebensmittelaufsicht OFCO ans Licht. Durch die verwendete Filtration hätte das Wasser rechtlich nicht mehr als Mineralwasser verkauft werden dürfen. Nestlé versuchte nachträglich, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten – ohne Erfolg. Erst Ende 2022 wurden die Filter schließlich aus dem Herstellungsprozess entfernt.

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Verbrauchertäuschung im Visier der Justiz

Im April 2024 folgte die Anzeige durch die Aufsichtsbehörde. Die Anklage: Verstoß gegen das Schweizer Lebensmittelgesetz. Laut Staatsanwaltschaft hatte Nestlé Waters die Kontrollstellen nicht über den Einsatz der Filter informiert und durch die irreführende Kennzeichnung als Mineralwasser Verbraucher getäuscht.

Strafe wegen unrechtmäßigem Wettbewerbsvorteil

Staatsanwalt Eric Kaltenrieder begründete die Höhe der Strafe mit dem wirtschaftlichen Vorteil, den Nestlé sich über Jahre gesichert habe. Auch wenn keine Gesundheitsgefahr bestand, habe die unzulässige Vermarktung dem Unternehmen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft. Die Kooperation mit den Behörden nach Aufdeckung des Falls wirkte sich allerdings strafmildernd aus.

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