Der Bundestag verhandelt heute über neue Regeln für Versicherer. Für die Münchener Rück geht es dabei um mehr als Paragrafen. Die Reform könnte künftig festlegen, wie viel Kapital der Konzern vorhalten muss.
Der Finanzausschuss lädt heute um 14 Uhr zur öffentlichen Anhörung ins Paul-Löbe-Haus. Thema ist der Entwurf des Versicherungsaufsicht-Anpassungsgesetzes, kurz VSAAG. Der Gesetzentwurf setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um.
Frist Anfang 2027
Die EU-Vorgaben (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 müssen bis zum 29. Januar 2027 umgesetzt sein. Ab dem 30. Januar 2027 gelten die neuen Regeln verbindlich. Sie verschärfen das bestehende Solvabilität-II-System und schaffen europaweit einheitliche Standards für die Sanierung und Abwicklung von Versicherern.
Die Münchener Rück trifft das gleich doppelt. Als einer der größten Rückversicherer der Welt unterliegt der Konzern den neuen Vorgaben direkt. Über die Erstversicherungstochter ERGO wirkt die Reform zusätzlich.
Zu den Sachverständigen der heutigen Sitzung zählen Vertreter der BaFin und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der GDV vertritt dabei auch die Interessen der Münchener Rück.
Streit um den Sicherungsfonds
Im Zentrum der Debatte steht ein geplanter Sicherungsfonds für Sachversicherer. Die Bundesregierung reagiert damit auf frühere Insolvenzen in der Branche. Verbraucherschützer gehen der Regierung nicht weit genug.
Der Bund der Versicherten und der Verbraucherzentrale Bundesverband fordern einen umfassenderen Abwicklungsfonds. Auf der anderen Seite steht die Branche selbst. Der GDV warnt, die geplanten Regeln könnten das bewährte Prinzip der Spartentrennung untergraben.
Für Konzerne wie die Münchener Rück ist das keine akademische Frage. Ein Sicherungsfonds bindet Kapital. Je nach Ausgestaltung könnte das die langfristige Mittelallokation des Konzerns spürbar einschränken.
Was die Solvenzquoten heute schon zeigen
Die großen Versicherer weisen aktuell stabile Solvabilitätsquoten aus. Trotzdem steigen die Anforderungen an das Risikomanagement kontinuierlich. Die neuen EU-Regeln sollen den Sektor widerstandsfähiger gegen systemische Schocks machen.
Für die Münchener Rück bleibt bis zur verbindlichen Umsetzung im Januar 2027 Zeit zur operativen Anpassung. Die heutige Anhörung liefert trotzdem erste Hinweise. Sie zeigt, wie hart die deutsche Umsetzung im Vergleich zu den EU-Mindeststandards ausfallen könnte.
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