Die rechtlichen Auseinandersetzungen um Microvast Holdings weiten sich aus. Mehrere spezialisierte US-Anwaltskanzleien haben Sammelklagen gegen den Hersteller von Batteriesystemen eingereicht oder rufen geschädigte Anleger dazu auf, sich bestehenden Verfahren anzuschließen. Im Zentrum der Vorwürfe stehen mutmaßlich falsche oder irreführende Angaben zur operativen Entwicklung und zur Produktionserweiterung in China.
Vorwurf falscher Angaben zu Margen und Expansion
Laut den Berichten renommierter Kanzleien wie Kirby McInerney LLP, Faruqi & Faruqi sowie Robbins LLP bezieht sich der Zeitraum für die Klagen auf Käufe zwischen dem 1. April 2025 und dem 16. März 2026. Den Klägern zufolge hat Microvast Holdings die Anleger über die Margenziele des Unternehmens sowie den Zeitplan für die Erweiterung der Phase 3.2 am Standort Huzhou getäuscht.
Besonders die Bekanntgabe der Ergebnisse für das vierte Quartal 2025 am 16. März 2026 löste eine heftige Marktreaktion aus. Das Unternehmen meldete eine Bruttomarge von lediglich einem Prozent, was einen massiven Rückgang im Vergleich zum Vorjahreswert von 36 Prozent darstellte. Auch beim Umsatz enttäuschte der Konzern: Mit 96,5 Millionen US-Dollar wurden die durchschnittlichen Analystenschätzungen, die laut Medienberichten bei 136,4 Millionen US-Dollar gelegen hatten, deutlich verfehlt. In der Folge brach der Aktienkurs am 17. März 2026 um etwa 34,2 Prozent ein.
Serie von Rückschlägen belastet den Aktienkurs
Die aktuellen Klagen sind das Ergebnis einer Kette von Ereignissen, die das Vertrauen der Investoren bereits seit Sommer 2025 erschütterten. Den juristischen Unterlagen zufolge begann die Verunsicherung bereits im Juni 2025 mit einem Bericht des Leerverkäufers Grizzly Research. Ein weiterer Rückschlag folgte Anfang August 2025, als das Ausscheiden des Finanzvorstands (CFO) bekannt wurde, woraufhin das Papier rund zehn Prozent an Wert verlor.
Auch im November 2025 sorgten Berichte über Verzögerungen bei der Expansion der Produktionskapazitäten für Kursabschläge von erneut zehn Prozent. Die Anwaltskanzlei Kaplan Fox & Kilsheimer betont, dass das Unternehmen wesentliche Risiken und Hindernisse bei der Umsetzung seiner Wachstumsstrategie nicht ausreichend kommuniziert habe. Interessierte Investoren haben nun bis zum 21. September 2026 Zeit, die Ernennung zum Hauptkläger in dem Verfahren zu beantragen.
Delisting der Optionsscheine erfolgt
Parallel zu den juristischen Auseinandersetzungen vollzieht sich ein Rückzug von Teilsegmenten am Kapitalmarkt. Wie aus einer offiziellen Mitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC hervorgeht, wurden die Optionsscheine (Warrants) von Microvast mit Wirkung zum 22. Juli 2026 von der Technologiebörse Nasdaq delistet. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer anhaltend schwachen Kursentwicklung der Stammaktien.
An der Börse notiert der Wert aktuell bei 0,7900 € und damit lediglich 3,00 % über dem 52-Wochen-Tief. Die langfristige Bilanz zeigt das Ausmaß des Kursverfalls: Seit Jahresbeginn beläuft sich das Minus auf 66,75 %. Damit bleibt die Lage für den Batterieproduzenten sowohl operativ als auch rechtlich äußerst angespannt. Während die Verfahren in den USA weiterlaufen, konzentrieren sich Marktbeobachter nun darauf, ob das Unternehmen in den kommenden Quartalsberichten eine Stabilisierung der Margen nachweisen kann.
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