Zwei Fronten, ein gemischtes Ergebnis: Das Gericht der Europäischen Union hat Metas Klage gegen die Einstufung seiner Dienste als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act teilweise stattgegeben — allerdings nur zur Hälfte.
Marketplace raus, Messenger bleibt
Der Messengerdienst bleibt als sogenannter Gatekeeper eingestuft. Für Marketplace hingegen kippte das Luxemburger Gericht die EU-Kommissionsentscheidung — nicht weil die Einstufung inhaltlich falsch wäre, sondern wegen mangelhafter Begründung. Die Kommission hatte offenbar nicht ausreichend erklärt, warum Marketplace als zentrale Plattformdienstleistung im Sinne des DMA gilt. Meta konnte die Entscheidung damit weder nachvollziehen noch effektiv anfechten.
Das ist ein formaler Sieg, kein inhaltlicher. Die Kommission kann die Einstufung mit besserer Begründung erneut vornehmen. Für Meta bedeutet das lediglich einen zeitlichen Aufschub, keinen dauerhaften Freifahrtschein.
Mitarbeitertracking sorgt intern für Unmut
Parallel läuft ein anderes Kapitel: Meta hat seinen Plan zur Überwachung von Mitarbeitermausbewegungen und Tastatureingaben nach interner Kritik abgeschwächt. Mitarbeiter können die Datenerfassung künftig bis zu 30 Minuten pausieren oder Ausnahmen beantragen. Hintergrund war ein unternehmensweites Programm, bei dem diese Daten als Trainingsmaterial für KI-Agenten genutzt werden sollen, die Arbeitsaufgaben autonom erledigen können.
Der Rückzieher kam nach wochen langem Widerstand aus der Belegschaft. Neben Datenschutzbedenken beschwerten sich Mitarbeiter über eine erhöhte Akkulast und steigende Internetverbräuche durch die Tracking-Software. Intern kursierten Bezeichnungen wie „Datenfabrik für Mitarbeiterdaten“.
Das Programm selbst bleibt bestehen — die Anpassungen mildern lediglich die schärfsten Kritikpunkte. Metas KI-Ambitionen stehen damit weiter auf einem innenpolitisch heißen Terrain: Wer seine eigenen Angestellten als Trainingsdatenquelle nutzen will, braucht mehr als technische Opt-out-Ventile.
Die nächste regulatorische Weichenstellung dürfte die Reaktion der EU-Kommission auf das Marketplace-Urteil sein — ob und wann Brüssel eine überarbeitete Begründung nachliefert, entscheidet über den tatsächlichen Geltungsbereich des DMA für Meta.
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