Meta Aktie: Niederlage vor Pariser Gericht

Symbolbild, KI-generiert

Meta muss in Frankreich erneut mit Verlagen verhandeln und Daten zur Nutzung ihrer Inhalte sowie zu Plattformerlösen offenlegen.

Auf einen Blick:
  • Pariser Gericht weist Metas Berufung zurück
  • Gespräche mit Verlagen müssen weitergehen
  • Plattformdaten sind offenzulegen
  • Weitere rechtliche Schritte bleiben unentschieden

Meta hat vor dem Pariser Berufungsgericht eine Schlappe kassiert. Die Richter wiesen heute die Einsprüche des Konzerns gegen einstweilige Maßnahmen der französischen Wettbewerbsbehörde zurück. Es geht um die Vergütung von Presseverlagen für die digitale Nutzung ihrer Inhalte.

Streit um Leistungsschutzrechte

Nach EU-Recht dürfen Printmedien Geld verlangen, wenn Plattformen ihre Inhalte digital nutzen. Frankreich setzt diese Regeln besonders konsequent durch. Eine frühere Vereinbarung zwischen Meta und den Presseverbänden über die Höhe der Zahlungen lief 2024 aus. Seither konnten sich beide Seiten nicht einigen, französische Medien erhalten nach eigenen Angaben seit 2025 kein Geld mehr.

Die Verbände wandten sich daraufhin an die Wettbewerbsbehörde. Diese erließ im Juli zwei einstweilige Maßnahmen. Meta muss die Gespräche mit den Medienhäusern wieder aufnehmen und Informationen zu den Einnahmen seiner Plattformen sowie zur Nutzung geschützter Inhalte offenlegen. Zudem darf der Konzern die Darstellung von Presseinhalten nicht verschlechtern.

Meta legte im August Berufung ein. Das Gericht sah in der Praxis des Konzerns, die zu zahlenden Beträge zu bestimmen, einen möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Das verstößt gegen europäisches wie französisches Wettbewerbsrecht.

Reaktionen beider Seiten

Ein Meta-Sprecher zeigte sich enttäuscht. Man prüfe nun die nächsten Schritte, halte die Auflagen aber ein und verhandle weiter in gutem Glauben. Die Verlegerorganisation DVP, zu der Le Monde und Les Echos gehören, begrüßte die Entscheidung. Sie kündigte an, die Interessen ihrer Mitglieder weiter hartnäckig zu vertreten.

Der Fall ist Teil einer wachsenden Zahl von Auseinandersetzungen zwischen Techkonzernen und Verlagen. Sie drehen sich um Inhalte in sozialen Medien und um deren Nutzung für das Training von KI-Modellen.

Belastung durch KI-Ausgaben

Parallel dazu wächst der Druck an anderer Stelle. Negative freie Cashflows bei Meta und Alphabet nähren derzeit Zweifel, ob sich die milliardenschweren KI-Investitionen rechnen. Hinzu kommt politischer Gegenwind: In den USA regt sich Widerstand gegen neue KI-Rechenzentren, und die Zwischenwahlen könnten die Machtverhältnisse in Washington verschieben.

Konkret bleibt für Meta in Frankreich zunächst die Pflicht, die Verhandlungen mit den Verlagen wieder aufzunehmen und Einnahmedaten offenzulegen. Ob der Konzern den Rechtsweg weiter beschreitet, hat er noch nicht entschieden.

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