Meta Aktie: 26-Kläger-Sammelklage wegen KI-Entlassungen

26 Meta-Mitarbeiter verklagen den Konzern wegen KI-gestützter Entlassungen während Elternzeit. Der Aktienkurs zeigt sich unbeeindruckt und setzt Rekordjagd fort.

Auf einen Blick:
  • 26 Kläger werfen Meta Diskriminierung vor
  • KI-Systeme sollen Beurlaubte benachteiligt haben
  • Meta weist Vorwürfe entschieden zurück
  • Aktie profitiert von Cloud- und KI-Plänen

26 Meta-Mitarbeiter ziehen vor Gericht. Ihr Vorwurf: Der Konzern habe Künstliche Intelligenz genutzt, um gezielt Menschen in Elternzeit, Pflegeurlaub oder mit gesundheitlichen Einschränkungen zu entlassen. An der Börse zeigt das bislang keine Wirkung.

Meta-Aktien kosteten am Donnerstag 599,30 Euro, ein Plus von 0,89 Prozent zum Vortagesschluss von 594,00 Euro. Auf Wochensicht steht ein Anstieg von 8,45 Prozent zu Buche, binnen 30 Tagen sogar 15,87 Prozent. Damit liegt der Kurs 32,56 Prozent über dem 52-Wochen-Tief von 452,10 Euro aus dem März und deutlich über dem 50-Tage-Durchschnitt von 522,80 Euro.

Vorwurf: Algorithmen konnten Beurlaubte gar nicht fair bewerten

Die Klage wurde am Montagabend bei einem Bundesgericht in Oakland, Kalifornien, eingereicht. Die Kläger werfen Meta vor, interne KI-Systeme, Tastatur- und Aktivitätsüberwachung sowie algorithmisch gestützte Leistungsrankings genutzt zu haben, um Entlassungen zu bestimmen.

Der Kern des Vorwurfs: Viele dieser Bewertungssysteme seien so konstruiert, dass Mitarbeiter in geschützter medizinischer Auszeit oder Familienzeit strukturell schlechter abschneiden müssen. Wer wegen einer Behinderung weniger produziert, komme in den Metriken zwangsläufig schlecht weg.

Von den 26 Klägern hatten rund die Hälfte aus familiären oder gesundheitlichen Gründen pausiert. Acht Frauen befanden sich in Mutterschafts- oder schwangerschaftsbedingter Auszeit, vier Männer in Elternzeit. Eine weitere Klägerin hatte zunächst Pflegeurlaub und anschließend Trauerurlaub genommen.

Die Betroffenen gehören zu den rund 8.000 Beschäftigten, etwa zehn Prozent der Belegschaft, die Meta seit Mai abbaut. Die Kündigungen sollen am 22. Juli wirksam werden. Die Kläger fordern eine einstweilige Verfügung, die Meta bis zur Klärung ihrer Ansprüche im privaten Schiedsverfahren an der Umsetzung hindern soll.

Meta weist die Vorwürfe zurück. In einer Stellungnahme heißt es, die Ansprüche entbehrten jeder Grundlage: Personalentscheidungen träfen Menschen, keine KI.

Rechtlicher Sprengstoff in politisch aufgeladener Zeit

Die Klage stützt sich auf ein Bündel von Gesetzen: den Family and Medical Leave Act, den Americans with Disabilities Act, den Pregnancy Discrimination Act und den Pregnant Workers Fairness Act. Hinzu kommt der Vorwurf, Meta habe seine KI-Systeme nicht auf Verzerrungen getestet, wie es neue Gesetze in Kalifornien und New York City vorschreiben.

Brisant wird der Fall durch das Konzept der „disparate impact liability“ – die Haftung für diskriminierende Wirkung unabhängig von Absicht. Die Trump-Administration hatte sich von diesem Rechtsgrundsatz distanziert und argumentiert, er untergrabe das Leistungsprinzip. Die Klage gegen Meta zeigt: Unternehmen bleiben trotz dieser politischen Kurskorrektur angreifbar. Beschäftigte können solche Klagen auch dann eigenständig verfolgen, wenn die US-Gleichstellungsbehörde EEOC ihre Beschwerde ablehnt.

Rekordlauf durch KI-Fantasie, nicht durch Stellenabbau

Der eigentliche Kurstreiber liegt woanders. Am 1. Juli hatte Bloomberg berichtet, Meta arbeite an einem eigenen Cloud-Computing-Geschäft – die Aktie sprang daraufhin an einem einzigen Tag um 8,8 Prozent. Vergangene Woche legte CEO Mark Zuckerberg nach: Meta erwäge, überschüssige KI-Rechenkapazität an externe Kunden zu vermieten, angesichts der hohen Nachfrage.

Die Ironie dabei: Genau jener Stellenabbau, um den vor Gericht gestritten wird, ist Teil desselben KI-Umbaus, der den Kurs treibt. Meta baut seine Organisation um, um KI-Agenten stärker in Produkte und interne Arbeitsabläufe einzubinden. Zuckerberg hat inzwischen erklärt, für den Rest des Jahres keine weiteren konzernweiten Entlassungswellen zu planen – ein Signal, das die rechtliche Angriffsfläche für künftige Klagen begrenzen könnte.

Mit einem RSI von 69 nähert sich die Aktie einer überkauften Zone, bleibt aber noch 11,58 Prozent unter ihrem Rekordhoch von 677,80 Euro aus dem Juli 2025. Ein Gerichtsurteil zum Antrag auf einstweilige Verfügung könnte bereits in den kommenden Tagen fallen, da die Kündigungen zum 22. Juli wirksam werden sollen. Ob der Fall darüber hinaus zum Präzedenzfall für KI-gestützte Personalentscheidungen wird, dürfte auch andere Unternehmen mit automatisierter Leistungsüberwachung interessieren.

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