Lufthansa: BGH kippt bewährte Praxis

Ein Gerichtsurteil setzt die Lufthansa unter Druck. Der Bundesgerichtshof hat eine zentrale Klausel in den Beförderungsbedingungen gekippt.

Auf einen Blick:
  • BGH kippt Klausel zur Nutzung aller Flugstrecken
  • Passagiere dürfen Teilstrecken ohne Nachzahlung auslassen
  • Lufthansa muss Geschäftsbedingungen schnell anpassen
  • Sanierungsprogramm läuft weiter, 4.000 Stellen weg
  • Schwacher Nordatlantik-Markt belastet

Bisher konnten Passagiere für nicht angetretene Teilstrecken zur Kasse gebeten werden. Diese Praxis verstößt nun gegen Verbraucherrechte. Die Lufthansa muss nun schnell ihre Geschäftsbedingungen anpassen.

Der sogenannte „Coupon-Reihenfolge-Paragraph“ gehört der Vergangenheit an. Zukünftig dürfen Fluggäste einzelne Teilstrecken einfach auslassen, ohne mit Nachforderungen rechnen zu müssen. Ein massiver Einschnitt für die Airline, die besonders bei Geschäftsreisenden auf diese Regelung setzte.

Deutsche Lufthansa Aktie Chart

Wie geht es weiter?

Lufthansa hatte das Urteil längst erwartet. Der Fall wurde durch die Klage eines VIP-Kunden, eines HON Circle Members, angestoßen. Doch das Urteil geht weiter – und könnte den Umsatz beeinflussen.

Während sich die Fluggesellschaft rechtlich neu orientiert, läuft auch das angekündigte Sanierungsprogramm unter CEO Jens Ritter. Die Airline will 2025 wieder schwarze Zahlen schreiben und dabei vor allem Personal abbauen: 4.000 Stellen in Deutschland sollen verschwinden, während international 1.500 neue geschaffen werden.

Der schwache Nordatlantik-Markt dämpft die Stimmung. Die Flugpreise dort sanken im dritten Quartal um fast 10 Prozent. Analysten bleiben daher zurückhaltend. Zwar hat die Aktie 2025 bereits stark zugelegt, doch die Unsicherheit bleibt groß. Und der Konkurrenzkampf um die portugiesische TAP wird härter.

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