Lufthansa Aktie: Jahresbericht-Termin steht

Symbolbild, KI-generiert

Der Konzern veröffentlicht seine Geschäftszahlen für 2026 am 5. März 2027; die abgewiesene Germanwings-Klage betrifft Lufthansa finanziell nicht erkennbar.

Auf einen Blick:
  • Jahresbericht erscheint am 5. März 2027
  • Vorabmitteilung enthält keine Geschäftszahlen
  • Gericht weist Klage von 30 Hinterbliebenen ab
  • Berufung wird von Klägeranwalt geprüft

Lufthansa hat den Fahrplan für die nächste große Bilanzvorlage abgesteckt. Der Konzern kündigt an, seinen Jahresfinanzbericht am 5. März 2027 zu veröffentlichen. Es handelt sich um eine Pflichtmitteilung nach dem Wertpapierhandelsgesetz, die der Emittent heute am Vormittag verbreitet hat.

Routinemeldung mit Terminwert

Der Bericht erscheint in deutscher und englischer Sprache und wird auf der Investor-Relations-Seite des Konzerns abrufbar sein. Kursrelevante Zahlen enthält die Vorabbekanntmachung nicht. Sie markiert aber den Zeitpunkt, an dem Anleger die vollständigen Geschäftszahlen für 2026 samt Ausblick auf das Folgejahr erwarten dürfen.

Der Termin ist vor allem deshalb interessant, weil Konzernchef Carsten Spohr zuletzt an der Gewinnprognose festgehalten hat, obwohl Kerosin die Kosten belastet. Ob diese Linie hält, zeigt sich spätestens in der Bilanz.

Germanwings-Klage abgewiesen

Parallel dazu gab es juristisch eine Entscheidung rund um den Germanwings-Absturz von 2015. Das Landgericht Braunschweig wies gestern die Schadenersatzklage von 30 Hinterbliebenen gegen die Bundesrepublik Deutschland ab. Die Kläger hatten jeweils bis zu 110.000 Euro gefordert und argumentiert, die Flugtauglichkeit des Co-Piloten sei nicht ausreichend überwacht worden.

Die Kammer sah Ansprüche aus Amtshaftung als ausgeschlossen an. Vorrangig seien gleichwertige Ansprüche gegen die Fluggesellschaft Germanwings. Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet: Nächste Angehörige erhielten nach früheren Angaben 10.000 Euro Schmerzensgeld je Person, hinzu kamen 25.000 Euro vererbbares Schmerzensgeld je Todesopfer.

Das Urteil richtet sich nicht gegen den Konzern, finanzielle Folgen für Lufthansa sind daraus nicht erkennbar. Frühere Klagen auf zusätzliches Schmerzensgeld scheiterten bereits in Frankfurt, Essen und in zweiter Instanz in Hamm.

Die Kläger können binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Braunschweig einlegen. Ihr Anwalt kündigte an, diesen Schritt zu prüfen. Für Lufthansa bleibt damit zunächst der 5. März 2027 der nächste feste Termin im Kalender.

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