Die Klarna-Aktie gerät unter Druck, nachdem die DJS Law Group eine Sammelklage wegen mutmaßlicher Verstöße gegen US-Wertpapiergesetze angekündigt hat. Betroffen sind Anleger, die im Zusammenhang mit dem Börsengang am 10. September 2025 eingestiegen sind. Wer sich der Klage anschließen will, muss dies bis zum 20. Februar 2026 tun.
Im Zentrum steht der Vorwurf, Klarna habe die Risiken steigender Rückstellungen für Kreditausfälle verharmlost. Nach Darstellung der Kläger soll dem Unternehmen bekannt gewesen sein – oder es hätte absehbar sein müssen –, dass sich die Struktur der Kundenbasis bereits wenige Monate nach dem IPO so verändert, dass höhere Risikovorsorgen notwendig werden.
Rückstellungen als Streitpunkt
Die Klageschrift wirft Klarna vor, dem Markt unzutreffende oder irreführende Informationen gegeben zu haben. Konkret geht es darum, dass die Wahrscheinlichkeit wachsender Verluste aus dem Kreditgeschäft nicht ausreichend offengelegt worden sei. Bei einem Geschäftsmodell, das stark auf Konsumentenkredite im Kleinstsegment setzt, zählen Rückstellungen für Ausfälle zu den entscheidenden Steuerungs- und Risikokennzahlen.
Die auf Wertpapierrecht spezialisierte DJS Law Group argumentiert, öffentliche Aussagen im Umfeld der Börseneinführung seien in wesentlichen Punkten missverständlich gewesen. Investoren hätten dadurch die tatsächliche Risikolage nicht sachgerecht beurteilen können.
Anleger bleiben vorerst in der Warteschleife
Welche Folgen das Verfahren für den Kurs haben wird, ist schwer absehbar. Sammelklagen können sich lange hinziehen und sind oft mit hohen Kosten und Unsicherheit verbunden. Zudem bleibt offen, ob weitere Kanzleien ähnliche Schritte einleiten oder ob sich größere institutionelle Investoren dem Verfahren anschließen.
Für Aktionäre rückt damit die Frage in den Vordergrund, wie tragfähig Klarnas damalige Risikodarstellung tatsächlich war. Sollte sich der Vorwurf bestätigen, könnte das Vertrauen in das Management beschädigt werden. Zugleich gilt: Die Aussagen in einer Klageschrift sind zunächst Behauptungen, die vor Gericht erst noch belegt werden müssen.
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