Klarna-Aktie: Sammelklage nach IPO-Enttäuschung!

Eine Anwaltskanzlei reicht Klage gegen Klarna ein

Auf einen Blick:
  • Sammelklage wegen angeblich irreführender Angaben beim IPO im September 2025
  • Rückstellungen für Kreditausfälle stiegen im dritten Quartal um 39 Prozent
  • Aktienkurs fiel nach Quartalszahlen im November um über neun Prozent
  • Frist für Anleger zur Teilnahme an der Klage läuft bis Februar 2026

Klarna steht nur wenige Wochen nach dem Börsengang im September bereits juristisch unter Beschuss. Die auf Anlegerrechte spezialisierte Kanzlei Glancy Prongay & Murray hat eine Sammelklage gegen den schwedischen Zahlungsdienstleister eingereicht und wirft dem Unternehmen vor, Investoren vor dem IPO nicht ausreichend über zentrale Risiken informiert zu haben. Am 18. November rutschte die Aktie um 9,3 Prozent auf 31,63 Dollar ab, nachdem Klarna die Zahlen für das dritte Quartal vorgelegt hatte.

Rückstellungen für Kreditausfälle überraschen den Markt

Auslöser für den Kursverlust waren die Rückstellungen für Kreditausfälle, die im dritten Quartal um 39 Prozent zulegten. Klarna führte den Anstieg auf Veränderungen im Marktumfeld und in der Produktmischung zurück. Insbesondere der wachsende Anteil des US-Geschäfts am Bruttowarenvolumen habe die Entwicklung verstärkt. Die Kanzlei argumentiert, diese Risiken hätten dem Unternehmen bereits zum Zeitpunkt des Börsengangs bekannt sein müssen.

Beim IPO im September platzierte Klarna 34,3 Millionen Aktien zu je 40 Dollar. Die Anwälte werfen dem Management vor, das Risiko steigender Ausfallraten bewusst ausgeblendet zu haben – vor allem mit Blick auf das Risikoprofil vieler Kunden im „Jetzt kaufen, später zahlen“-Modell. Positive Aussagen zur Geschäftsentwicklung seien dadurch irreführend gewesen oder hätten ohne belastbare Grundlage im Raum gestanden.

Frist bis 20. Februar 2026

Anleger, die Klarna-Aktien im Zusammenhang mit dem Börsengang erworben haben, können sich der Sammelklage bis zum 20. Februar 2026 anschließen. Bis dahin können Investoren beim Gericht zudem beantragen, als Hauptkläger eingesetzt zu werden. Ob die Vorwürfe tragen, ist offen: Die Kanzlei muss belegen, dass Klarna bereits beim IPO über Hinweise verfügte, die auf einen deutlichen Anstieg der Kreditausfälle hindeuteten.

Für Investoren rückt damit die Frage in den Vordergrund, wie robust Klarnas Geschäftsmodell in einem schwierigeren Umfeld ist. Der sprunghafte Anstieg der Rückstellungen könnte darauf hindeuten, dass die Expansion in den USA höhere Risiken mit sich bringt als zunächst unterstellt. Welche Folgen das für die Profitabilität hat, dürfte sich in den kommenden Quartalen zeigen.

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