Kazatomprom will den zunächst gescheiterten Uranliefervertrag mit der russischen Uranium One Group erneut von seinen Aktionären genehmigen lassen. Nach technischen Änderungen soll eine weitere Abstimmung stattfinden. Einen wirtschaftlich neu ausgehandelten Vertrag stellt das Unternehmen damit nicht in Aussicht: Die wesentlichen und kommerziellen Bedingungen bleiben nach eigenen Angaben unverändert und entsprechen den Marktbedingungen.
Die Briefwahl ist vom 25. November bis zum 9. Dezember geplant. Damit steht der nächste Termin für eine Entscheidung über das Geschäft fest. Die erste Abstimmung hatte dem Vertrag nicht die erforderliche Zustimmung gebracht.
Enthaltungen verhinderten die Genehmigung
Entscheidend war beim ersten Anlauf nicht eine Mehrheit ausdrücklicher Gegenstimmen, sondern der hohe Anteil an Enthaltungen. Für die Genehmigung war eine einfache Mehrheit erforderlich. Diese kam nicht zustande.
Laut Kazatomprom entfielen bei der Abstimmung 88,34 % auf Enthaltungen. Für den Uranium-One-Vertrag stimmten 5,39 %, dagegen 6,27 %. Die große Mehrheit legte sich somit weder auf Zustimmung noch auf Ablehnung fest.
Für den zweiten Anlauf ist diese Unterscheidung wichtig. Das damalige Ergebnis lässt sich nicht als mehrheitliches Votum gegen die Vertragsbedingungen lesen. Zugleich bot es dem Unternehmen keine ausreichende Grundlage für die Genehmigung. Ob die technischen Änderungen mehr Aktionäre zu einer Zustimmung bewegen, ist offen.
Kazatomprom veröffentlichte das Ergebnis am 8. Oktober. Die zugrunde liegende Abstimmung fand am 7. Oktober statt. Gegenstand war die Lieferung von Natururan in U3O8-Form an Uranium One.
Wirtschaftliche Bedingungen bleiben unverändert
Der erneute Anlauf betrifft damit vor allem die Zustimmung der Anteilseigner. Kazatomprom begründet ihn mit technischen Anpassungen und erklärt ausdrücklich, dass die wesentlichen wirtschaftlichen Vereinbarungen bestehen bleiben. Daraus lässt sich keine Verbesserung der Verkaufskonditionen ableiten.
Die Vereinbarungen mit Uranium One und der chinesischen SNURDC hatte Kazatomprom im August bekannt gegeben. Preise, Liefermengen und Lieferpläne wurden nicht veröffentlicht. Der finanzielle Umfang des russischen Vertrags lässt sich deshalb öffentlich nicht beziffern.
Beim chinesischen Geschäft fiel das Aktionärsvotum anders aus: Der SNURDC-Spot-Term-Vertrag wurde angenommen. Die unterschiedliche Behandlung der beiden Verträge unterstreicht, dass die ausstehende Genehmigung konkret das Uranium-One-Geschäft betrifft.
Für Anleger liegt der nächste entscheidende Punkt deshalb im Ergebnis der erneuten Briefwahl. Kazatomprom stellt keine neuen kommerziellen Konditionen zur Entscheidung, sondern sucht nach technischen Korrekturen die bislang fehlende Zustimmung zum bestehenden Geschäft.
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