Bevor es überhaupt zur Sache geht, streiten sich die Anwälte schon darüber, wo überhaupt gestritten werden darf. Donald Trump hatte JPMorgan Chase und CEO Jamie Dimon auf 5 Milliarden Dollar verklagt, weil die Bank ihn und seine Unternehmen angeblich aus politischen Gründen vom Bankgeschäft ausgeschlossen habe. Eingereicht wurde die Klage im Januar im Staatsgericht von Miami-Dade County, Florida. Vorwürfe: Handelsverleundung, Verstoß gegen den impliziten Grundsatz von Treu und Glauben, und dazu noch ein Verstoß gegen Floridas Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken, gerichtet gegen Dimon persönlich.
JPMorgan zog den Fall zunächst in ein US-Bundesgericht in Miami, und will ihn nun weiter nach Manhattan verschieben, also in ein New Yorker Bundesgericht. Denn die Kontovereinbarungen sehen genau das vor: Streitigkeiten werden in New York verhandelt.
„Makes no sense“ – klarer kann man es kaum sagen
Trumps Gegenstrategie: Der Vorwurf gegen Dimon persönlich mache die New Yorker Zuständigkeitsklausel hinfällig. JPMorgans Anwälte ließen das in einem Schriftsatz vor dem Bundesgericht in Miami nicht gelten. Die Formulierung war demnach ungewöhnlich direkt: Das Argument „ergibt keinen Sinn“. Selbst wenn Trump Beweise für eine schwarze Liste vorlegen würde, gelte die Kontovereinbarung weiterhin, und die zeige klar nach New York.
Gleichzeitig erklärten die Anwälte, von einer schwarzen Liste wisse man nichts. Man könne nur auf Basis der Behauptungen der Kläger antworten.
JPMorgan hat seine Position längst bezogen
Die Bank hat sich schon früh festgelegt. „Die Klage hat keinerlei Grundlage“, hieß es, denn JPMorgan schließe Konten nicht aus politischen oder religiösen Gründen. Konten würden geschlossen, wenn sie rechtliche oder regulatorische Risiken für das Unternehmen darstellten. Das ist eine Formulierung, die juristisch wenig angreifbar ist, und wohl auch so gemeint.
Nebenbei: Trumps Konglomerat klagte im März auch gegen Capital One Financial, weil die Bank 2021 angeblich mehr als 300 Unternehmenskonten zu Unrecht gekündigt hatte. Das Muster ist also kein Einzelfall, sondern inzwischen eine ganze Serie.
Ob der Fall jemals inhaltlich verhandelt wird, steht noch in den Sternen. Erst muss geklärt werden, wer überhaupt zuständig ist. Für JPMorgan könnte das schon in einen kleinen ersten Sieg münden.
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