Ein Rechtsstreit, der seit mehr als 15 Jahren an Johnson & Johnson nagt, könnte nun tatsächlich enden. Der US-Pharmakonzern hat einem milliardenschweren Vergleich zur Beilegung der Talkum-Klagen zugestimmt. Anleger reagierten prompt: Die Aktie legte im frühen US-Handel um rund zwei Prozent zu.
5,5 Milliarden Dollar für einen Schlussstrich
Johnson & Johnson stellt 5,5 Milliarden US-Dollar bereit, um die Klagewelle rund um sein Baby-Puder zu beenden. Kläger werfen dem Konzern seit Jahren vor, das talkumbasierte Produkt sei mit Asbest verunreinigt gewesen und habe Eierstockkrebs verursacht. Johnson & Johnson bestreitet das bis heute, hatte den Verkauf des Puders aber bereits 2020 in den USA und 2023 weltweit eingestellt.
Damit der Vergleich greift, müssen sich führende Klägerkanzleien auf Bundes- und Landesebene anschließen. Entscheidend ist zudem eine Zustimmungsquote von mindestens 95 Prozent unter den verbleibenden Klägerinnen. Zuletzt zählte der Konzern rund 76.000 offene Klagen — Analysten hatten für 2025 sogar mit einem Anstieg auf über 90.000 Fälle gerechnet. Im Juni hatte Johnson & Johnson bereits Rückstellungen von insgesamt 11 Milliarden Dollar für die Talkum-Verfahren vermeldet.
Wie ernst die Lage werden konnte, zeigte ein Urteil aus Kalifornien im vergangenen Herbst: Eine Jury sprach der Familie einer verstorbenen Frau 966 Millionen Dollar zu — das bislang höchste Einzelurteil in diesem Komplex. Vizepräsident Erik Haas erklärte, der Konzern sei zwar überzeugt gewesen, sich vor Gericht durchzusetzen, wolle das Kapitel aber endgültig abschließen und sich wieder auf sein Kerngeschäft konzentrieren.
Bemerkenswert ist der Weg dorthin: Johnson & Johnson hatte zuvor mehrfach versucht, die Klagen über ein Insolvenzverfahren einer Tochtergesellschaft loszuwerden — ein Vorgehen, das Kritiker dem profitablen Konzern lange vorwarfen. Mit dem nun vorgeschlagenen Vergleich schlägt das Unternehmen einen anderen, direkteren Weg ein.
Ob die nötige Zustimmungsquote der Klägerseite tatsächlich erreicht wird, entscheidet in den kommenden Monaten über den endgültigen Abschluss des Verfahrens. Bis dahin bleibt der Vergleich ein Vorschlag mit Bedingungen — kein rechtskräftiger Schlusspunkt.
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