Infineon hat im Patentkonflikt mit dem chinesischen Halbleiterhersteller Innoscience einen weiteren juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht München I entschied erneut zugunsten des DAX-Konzerns und stellte eine Patentverletzung im Bereich der Galliumnitrid-Technologie fest. Das Gericht untersagte Innoscience den Import, Vertrieb und Verkauf der betroffenen Produkte in Deutschland. Zudem muss das Unternehmen Schadensersatz an Infineon leisten.
Infineon-Aktie: Reihenweise Patentsiege gegen Innoscience – Niederlage in China
Es handelt sich bereits um die fünfte gerichtliche Niederlage von Innoscience in diesem Patentkomplex. Zuvor hatten Gerichte in Deutschland sowie die US-Handelsbehörde ITC ebenfalls zugunsten von Infineon entschieden. Weitere Verfahren zwischen den beiden Unternehmen sind sowohl in den USA als auch in Deutschland noch anhängig. Infineon betonte, das Urteil unterstreiche den Wert des eigenen Patentportfolios und das konsequente Vorgehen gegen die Verletzung geistigen Eigentums.
Allerdings verläuft der Rechtsstreit nicht ausschließlich zugunsten des deutschen Konzerns. Erst vor wenigen Wochen hatte Chinas Oberstes Volksgericht in einem separaten Verfahren eine Entscheidung gegen Infineon bestätigt. Dabei ging es um Patente von Innoscience, wodurch bestimmte GaN-Produkte von Infineon in China nicht mehr verkauft werden dürfen. Beide Unternehmen liefern sich damit inzwischen einen internationalen Patentkonflikt auf mehreren Ebenen.
Infineon-Aktie: GaN-Technologie gewinnt an Bedeutung
Im Mittelpunkt der Verfahren steht Galliumnitrid, kurz GaN. Das Halbleitermaterial ermöglicht besonders effiziente und kompakte Leistungselektronik und wird unter anderem in Schnellladegeräten, Rechenzentren, Solaranlagen und Elektroautos eingesetzt. Entsprechend wichtig sind die zugrunde liegenden Patente für die Wettbewerbsposition der Hersteller.
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