Es gibt Siege, die sich gut anfühlen, und Siege, die man lieber nicht zu laut feiern sollte. Der heutige fällt eher in die zweite Kategorie. Infineon hat nun schwarz auf weiß, dass der chinesische Chipkonzern Innoscience ein Infineon-Patent im Bereich der Galliumnitrid-Technologie verletzt hat. Die 60-tägige Überprüfungsfrist durch den US-Präsidenten lief ab, ohne dass jemand eingegriffen hätte, die Entscheidung der US International Trade Commission ist damit bestätigt.
Was das Importverbot konkret bedeutet
Innoscience darf bestimmte GaN-Chips künftig weder in die USA einführen noch dort zum Kauf anbieten. Für Infineon ist das ein handfester Erfolg, denn GaN ist kein Nischenthema. Galliumnitrid-Chips schalten schneller als Silizium, bieten höhere Leistungsdichte und verlieren weniger Energie, weswegen sie in Rechenzentren, Solarwechselrichtern, Elektrofahrzeugen und Industrieautomatisierung zunehmend gefragt sind. Ein Markt, der wächst, und auf dem Infineon nicht bereit ist, chinesische Konkurrenz einfach gewähren zu lassen.
Auch in Deutschland hat Infineon mehrere Patentverletzungsklagen gegen Innoscience gewonnen. Das Bild wirkt zunächst eindeutig.
Dann kam Peking
Allerdings hat Chinas Oberstes Gericht kürzlich gegen Infineon entschieden. Details nannte das Unternehmen nicht, aber die Botschaft ist klar: Auf dem weltgrößten Halbleitermarkt hat Infineon im Patentstreit gegen Innoscience vorerst verloren. Der Münchner Konzern will weitere rechtliche Möglichkeiten in China nutzen, was sich in der Praxis erfahrungsgemäß als langwieriges Unterfangen erweisen kann.
Zwei Welten, ein Patentstreit
So steht es nun: USA und Deutschland auf der einen Seite, China auf der anderen. Infineon gewinnt dort, wo westliche Gerichte urteilen, und verliert dort, wo Peking das letzte Wort hat. Für die Aktie, die seit Jahresbeginn gut 100 Prozent zugelegt hat, ist das heutige Urteil eine positive Nachricht. Ob sie reicht, um den chinesischen Gegenwind zu kompensieren, wird der 5. Oktober zeigen, wenn Infineon die nächsten Quartalszahlen vorlegt.
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