Helaba: Bafin rügt Geldwäsche-Kontrollen erneut

Die Finanzaufsicht Bafin stellt bei der Helaba zum zweiten Mal binnen Monaten Mängel bei der Geldwäschebekämpfung fest und ordnet Nachbesserungen an.

Auf einen Blick:
  • Zweite Rüge der Bafin innerhalb weniger Monate
  • Mängel bei Kundensorgfaltspflichten und Risikoanalyse
  • Helaba muss konkrete Maßnahmen umsetzen
  • Bank steht im Austausch mit der Aufsicht

Die Finanzaufsicht Bafin hat der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) erneut Versäumnisse bei der Geldwäscheprävention attestiert. Bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate muss das Institut nachbessern — ein Umstand, der Fragen zur internen Aufarbeitung aufwirft.

Die Behörde ordnete eine Mängelbeseitigung an. Betroffen sind die Kundensorgfaltspflichten: Identifizierung von Kunden sowie Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten laufen laut Bafin nicht angemessen. Hinzu kommen Schwächen bei der Risikoanalyse und beim Transaktionsmonitoring. Damit habe die Helaba gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes und des Kreditwesengesetzes verstoßen.

Zweiter Vorstoß der Aufsicht binnen Monaten

Der aktuelle Bescheid stammt vom 13. Mai. Bereits im Dezember 2025 hatte die Bafin ein Bußgeld von 20.000 Euro gegen die Helaba verhängt — damals ging es um Datenverarbeitungssysteme, die laut Behörde „nur eingeschränkt angemessen“ waren. Die neuerliche Anordnung deutet darauf hin, dass die damaligen Nachbesserungen aus Sicht der Aufsicht nicht ausreichten.

Die Helaba muss nun konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Defizite in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Insbesondere sollen Kundendaten systematisch überprüft und aktualisiert werden. Die Bank ist zudem verpflichtet, der Bafin fortlaufend über den Umsetzungsstand zu berichten.

Ein Sprecher der Helaba erklärte, das Institut sei sich der hohen Bedeutung der Geldwäsche- und Betrugsprävention bewusst und stehe im engen Austausch mit der Aufsicht, um die Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Für die Kundschaft ändere sich dabei grundlegend nichts.

Wie lange die Umsetzung der geforderten Maßnahmen dauert, ließ die Bafin offen. Ein weiteres Verfahren wegen ähnlicher Mängel binnen eines Jahres dürfte die Aufsicht jedenfalls genauer hinschauen lassen, sollte die Helaba die aktuellen Vorgaben nicht zügig erfüllen.

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