F5 bleibt nach einem schweren Cyberangriff und dem anschließenden Kursrutsch im Fokus der Anleger. Nachdem die Aktie Mitte Oktober binnen weniger Tage deutlich nachgegeben hatte, rollt nun eine Sammelklage auf den Netzwerksicherheits-Spezialisten zu. Die Kanzlei Law Offices of Howard G. Smith ruft Investoren dazu auf, sich dem Verfahren anzuschließen, sofern sie zwischen dem 28. Oktober 2024 und dem 27. Oktober 2025 F5-Wertpapiere gekauft haben. Bis zum 17. Februar 2026 können Anleger die Rolle des Hauptklägers beantragen.
Staatlicher Angreifer mit Zugriff auf zentrale Systeme
F5 hatte am 15. Oktober 2025 mitgeteilt, dass ein hochspezialisierter staatlicher Akteur unbefugten Zugang zu bestimmten Systemen des Unternehmens erlangt habe. Nach Angaben des Konzerns verfügte der Angreifer über einen längeren Zeitraum über Zugriff auf die Entwicklungsumgebung des Produkts BIG-IP sowie auf die Plattform für technisches Wissensmanagement. Dabei seien Dateien entwendet worden, die Teile des BIG-IP-Quellcodes sowie Informationen zu bislang nicht veröffentlichten Schwachstellen enthielten.
Klage zielt auf Kommunikation und Prognosen
In der Klageschrift wird F5 vorgeworfen, im relevanten Zeitraum wesentliche Informationen verschwiegen oder verzerrt dargestellt zu haben. Im Kern geht es darum, ob Investoren rechtzeitig und vollständig über den Sicherheitsvorfall informiert wurden und ob positive Aussagen zur Geschäftsentwicklung angesichts der Bedrohungslage ausreichend belastbar waren. F5 begründete die schwächere Prognose unter anderem mit Folgen des Angriffs: Das Management erwartet rückläufige Verkäufe und Verlängerungen, längere Verkaufszyklen sowie höhere Kosten durch die laufenden Maßnahmen zur Bereinigung und Absicherung.
Welche Folgen die juristische Auseinandersetzung für den operativen Verlauf und das Vertrauen der Kunden hat, ist offen. Anleger werden die kommenden Quartalsberichte genau lesen, um zu prüfen, ob sich die erwarteten Belastungen in den Zahlen tatsächlich niederschlagen.
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