Ercros will nach der Übernahme durch Bondalti seine Satzung an den Status als nicht börsennotierte Aktiengesellschaft anpassen. Dafür hat das Unternehmen eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Wie Europa Press gestern berichtete, sollen die Aktionäre außerdem über die Aufhebung bisheriger Regelwerke und die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder entscheiden. Im Mittelpunkt steht damit die künftige Unternehmensverfassung.
Hauptversammlung im November
Die Versammlung ist für den 17. November um 15:00 Uhr in Barcelona vorgesehen. Der Verwaltungsrat hatte die Einberufung am Dienstag beschlossen. Ercros hält es für sehr wahrscheinlich, dass die Hauptversammlung bereits zum ersten Termin stattfinden kann.
Sollte das erforderliche Quorum nicht erreicht werden, ist eine zweite Einberufung für den 18. November vorgesehen. Uhrzeit und Veranstaltungsort bleiben dann unverändert. Als Ort nennt das Unternehmen die Avenida Diagonal 191 in Barcelona.
Für die Aktionäre ist die Versammlung der konkrete Termin, an dem die angekündigten Änderungen zur Abstimmung stehen. Die Einberufung allein bedeutet noch keine Zustimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten.
Satzung und Vergütung auf der Tagesordnung
Den Kern der Tagesordnung bildet die Anpassung der Satzung an den neuen Status von Ercros. Laut Europa Press geht dies aus der Mitteilung an die spanische Wertpapieraufsicht CNMV hervor. Die Maßnahme folgt auf die Übernahme durch Bondalti.
Daneben sollen die Hauptversammlungsordnung und die Vergütungspolitik für die Verwaltungsratsmitglieder aufgehoben werden. Zugleich steht die Festlegung ihrer maximalen jährlichen Vergütung zur Abstimmung. Die Tagesordnung verbindet damit Änderungen der Unternehmensregeln mit einer Entscheidung über den Vergütungsrahmen.
Ein weiterer Beschlusspunkt betrifft die Ermächtigung zur Umsetzung und Eintragung der Beschlüsse. Damit sollen die auf der Versammlung gefassten Entscheidungen anschließend formal vollzogen werden können.
Teilnahme auch aus der Ferne möglich
Teilnahmeberechtigt sind Aktionäre mit mindestens 10 Aktien. Diese müssen fünf Tage vor der Versammlung bei Iberclear eingetragen sein. Aktionäre mit mindestens 3 % des Kapitals können Ergänzungen zur Tagesordnung vorschlagen.
Die Teilnahme und Stimmabgabe sind sowohl vor Ort als auch aus der Ferne möglich. Für verbliebene Aktionäre stehen damit die Mitwirkung an der Satzungsanpassung und die Abstimmung über die künftigen Vergütungsregeln im Vordergrund. Die Hauptversammlung soll den nach der Übernahme vorgesehenen organisatorischen Rahmen von Ercros konkretisieren.
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