DroneShield-Aktie: Ein Weihnachtsgeschenk!

Die DroneShield-Aktie gewinnt nach einem neuen Militärauftrag und internen Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens wieder an Schwung.

Auf einen Blick:
  • Neuer Großauftrag für asiatisch-pazifisches Militär
  • Führungskräfte müssen Mindestaktienanteile halten
  • Kurserholung nach Insider-Verkäufen
  • Zielmarke von 2 Euro im Fokus

Für die Aktie von DroneShield ist es am Dienstag noch einmal deutlich nach oben gegangen. Das Unternehmen konnte sich um 3,6 % verbessern. Damit stand am Ende des sehr lebendigen Handelstages ein Kurs in Höhe von 1,89 Euro.

Das ist allerdings noch immer zu wenig. Denn: zwischenzeitlich hatte es am Dienstag nach einem Ausbruch auf mehr als 2 Euro ausgesehen. Dann nahmen die Investoren offensichtlich Gewinne wieder vom Tisch. Es gibt allerdings zwei gute Nachrichten, die derzeit die Kursentwicklung befeuern können.

DroneShield: Hiernach sieht es gut aus!

Zum einen hat das Unternehmen einen Auftrag in Höhe von über 6,2 Millionen AUD für asiatisch-pazifisches Militär erhalten. also ist die Thematik mit Anti-Drogen-Systemen offensichtlich weiterhin auf dem richtigen Weg. Dies ist insofern wichtig, als die Drohnen-Narrative in den vergangenen Wochen ein wenig in den Hintergrund geraten war. Die Geschichten rund um diese Aktie behandelten einen ganz anderen Umstand.

Wesentlich wichtiger allerdings ist demnach wohl die Meldung, dass das Unternehmen seiner Führungskräfte daran beteiligen möchte, was der Konzern wirtschaftlich leistet. Konkret: Die Führungskräfte sollen jetzt eine Mindestbeteiligung am Unternehmen über Aktien-Besitz eingehen. Dies ist eine direkte Reaktion auf die Insider-Problematik.

Der CEO und andere Insider hatten Aktien verkauft. Insofern war die Entwicklung der vergangenen Wochen auch dem Misstrauen gegenüber dem Unternehmen dank seiner Insider zu verdanken. Inzwischen erholt sich die Situation wieder. Wichtig wäre es, die Marke von 2 Euro zurück zu gewinnen.

DroneShield Aktie Chart

Dann wären auch verschiedene Trendindikatoren noch weiter nach oben eingestellt.

Es herrscht dennoch schon jetzt eine gewisse Erleichterung, dass die größte Krise beendet zu sein scheint.

DroneShield-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue DroneShield-Analyse vom 24. Dezember liefert die Antwort:

Die neusten DroneShield-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für DroneShield-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 24. Dezember erfahren Sie was jetzt zu tun ist.

DroneShield: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...

Disclaimer

Die auf finanztrends.de angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information. Die hier angebotenen Beiträge stellen zu keinem Zeitpunkt eine Kauf- beziehungsweise Verkaufsempfehlung dar. Sie sind nicht als Zusicherung von Kursentwicklungen der genannten Finanzinstrumente oder als Handlungsaufforderung zu verstehen. Der Erwerb von Wertpapieren ist risikoreich und birgt Risiken, die den Totalverlust des eingesetzten Kapitals bewirken können. Die auf finanztrends.de veröffentlichen Informationen ersetzen keine, auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete, fachkundige Anlageberatung. Es wird keinerlei Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen sowie für Vermögensschäden übernommen. finanztrends.de hat auf die veröffentlichten Inhalte keinen Einfluss und vor Veröffentlichung sämtlicher Beiträge keine Kenntnis über Inhalt und Gegenstand dieser. Die Veröffentlichung der namentlich gekennzeichneten Beiträge erfolgt eigenverantwortlich durch Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen o.ä. Demzufolge kann bezüglich der Inhalte der Beiträge nicht von Anlageinteressen von finanztrends.de und/ oder seinen Mitarbeitern oder Organen zu sprechen sein. Die Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen usw. gehören nicht der Redaktion von finanztrends.de an. Ihre Meinungen spiegeln nicht die Meinungen und Auffassungen von finanztrends.de und deren Mitarbeitern wider. (Ausführlicher Disclaimer)