Ein Forschungspreis ist noch kein Geschäftserfolg für den Technologieanbieter. Genau diese Unterscheidung halte ich bei D-Wave Quantum für entscheidend: Am Mittwoch meldete das Unternehmen einen Wettbewerbserfolg seines Kunden Shionogi & Co. Das ist ein konkreter Anwendungsbeleg für Quantencomputing.
Ein Umsatznachweis für D-Wave lässt sich daraus nicht ableiten. Die Anlegerfrage lautet deshalb nicht nur, ob die Technologie interessante Ergebnisse ermöglicht, sondern wie daraus belastbares Geschäft entsteht.
Der Preis gehört dem Kunden
Nach Angaben von D-Wave gewann Shionogi den ersten Platz in der Kategorie Lebensqualität der japanischen NEDO Challenge. Ausgezeichnet wurde Forschung zur Medikamentenentwicklung mithilfe von Quantencomputing. Das Preisgeld von 40 Millionen ¥ soll Shionogis weitere Forschung unterstützen.
Das ist für die Einordnung wichtig. Empfänger des Geldes ist der Kunde, nicht D-Wave. Wer die Auszeichnung unmittelbar als finanziellen Erfolg des Quantencomputing-Unternehmens liest, überspringt den entscheidenden wirtschaftlichen Schritt.
Trotzdem wäre es falsch, den Wettbewerbserfolg als bedeutungslos abzutun. Hier steht eine konkrete Forschungsanwendung im Mittelpunkt, nicht bloß ein Versprechen über denkbare Einsatzmöglichkeiten.
Für mich liegt darin der interessante Strukturwandel: Quantencomputing muss sich nicht allein über technische Möglichkeiten erklären, sondern über seinen Nutzen in konkreten Anwendungen. Der Shionogi-Erfolg liefert dafür einen Anhaltspunkt. Er beantwortet aber nicht automatisch die Frage nach D-Waves wirtschaftlichem Anteil daran.
Diese Trennung schützt vor zwei gleichermaßen vorschnellen Urteilen: Ein Forschungserfolg ist weder wertlos, weil er keinen Umsatz ausweist, noch bereits ein Beweis für ein tragfähiges Geschäftsvolumen.
Zwischen Anwendung und Verbindlichkeit
Auch die bereits vereinbarte Absichtserklärung mit LG CNS gehört in diesen Zusammenhang. Beide Unternehmen wollen Quantenoptimierung für Unternehmenskunden in Südkorea und internationalen Märkten verfolgen. Genannt werden Fertigung, Telekommunikation, Finanzwirtschaft und Einzelhandel. Außerdem beabsichtigen die Partner gemeinsame Vermarktungsaktivitäten.
Die Breite der möglichen Einsatzfelder ist bemerkenswert. Für die Bewertung zählt jedoch ebenso die Verbindlichkeit: Die Absichtserklärung ist nicht bindend. Ein Vertragswert oder garantierter Umsatz wurde nicht bekannt gegeben. Sie beschreibt damit eine geschäftliche Richtung, aber noch keinen gesicherten Mittelzufluss.
Genau hier verläuft für mich die Grenze zwischen einer interessanten Technologiegeschichte und einem belastbaren Anlageargument. Forschungsauszeichnungen und geplante Vertriebskooperationen können zusammenpassen. Sie bleiben dennoch unterschiedliche Belegarten und sollten nicht zu einem vermeintlich bereits bewiesenen kommerziellen Durchbruch verschmolzen werden.
D-Wave hat außerdem Managementauftritte auf Investorenkonferenzen im November und Dezember angekündigt. Solche Termine bieten Raum, diese Verbindung zwischen Anwendung und Geschäft zu erläutern. Die Auftritte selbst ersetzen allerdings keine wirtschaftlichen Ergebnisse.
Mein Maßstab für die Aktie ist deshalb nüchtern: Den Forschungsfortschritt anerkennen, die kommerzielle Aussagekraft aber getrennt prüfen. Der Erfolg von Shionogi macht die Anwendung greifbarer. Für D-Waves Bewertung bleibt entscheidend, welche verbindlichen Geschäfte aus solchen Anwendungsmöglichkeiten entstehen.
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