Ein Bundesrichter hat gestern einen landesweiten Sammelklagevergleich zu Cortevas Kundenbindungsprogrammen im Pflanzenschutz vorläufig gebilligt. Medienberichten zufolge können Landwirte Zahlungen erhalten, wenn sie Produkte mit vier bestimmten Wirkstoffen gekauft haben. Die Entscheidung betrifft einen Vergleich über diese Programme, nicht das separate PFAS-Verfahren zur Konzernaufteilung.
Welche Landwirte berücksichtigt werden können
Für eine mögliche Berechtigung müssen die betreffenden Käufe zwischen dem 27. Oktober 2018 und dem 27. Mai erfolgt sein. Der Vergleich richtet sich an Landwirte auf nationaler Ebene; die gerichtliche Zustimmung ist bislang vorläufig.
Daneben steht ein Kartellverfahren der US-Handelsbehörde FTC und mehrerer Bundesstaaten. Laut FTC wies ein Bundesrichter am 22. Oktober einen Antrag von Syngenta auf eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung zurück. Diese Entscheidung richtete sich gegen Syngenta. Cortevas vorgeschlagener Vergleich in diesem Verfahren wartete nach dem damaligen Stand weiterhin auf die gerichtliche Genehmigung.
Dividende und weitere Gerichtsschritte
Am 23. Oktober genehmigte Cortevas Verwaltungsrat eine vierteljährliche Dividende von 0,05 $ je Stammaktie. Im PFAS-bezogenen Berufungsverfahren hatte das Berufungsgericht vor rund zwei Wochen die Verfügung ausgesetzt, die Dividenden, Aktienrückkäufe und bestimmte Vermögensübertragungen beschränkte. Nach einem Bericht von Bloomberg Law gilt die Aussetzung während Cortevas Berufung und erfasst auch EIDP sowie Vylor.
Corteva hatte am 13. Oktober in einer Pflichtmitteilung Klagen von 15 Bundesstaaten und einem Territorium offengelegt. Diese richten sich gegen die Trennung von Vylor.
Die nächsten Geschäftszahlen hat Corteva für den 11. November nach Börsenschluss angekündigt. Dann will das Unternehmen über das dritte Quartal 2026 berichten. Für den 12. November ist eine Internetübertragung vorgesehen.
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