Wer eine feindliche Übernahme plant, muss Überzeugungsarbeit leisten. Dass UniCredit dabei offenbar etwas zu tief in die Trickkiste gegriffen hat, findet die BaFin nun gar nicht lustig.
Reißerisch und unsachlich
Die deutsche Finanzaufsicht hat UniCredit am Freitagabend formell untersagt, bestimmte Werbemaßnahmen fortzuführen, die die italienische Bank im Zuge ihres Übernahmeversuchs für die Commerzbank geschaltet hatte. Der Vorwurf: UniCredit habe in sozialen Medien europaweit Anzeigen veröffentlicht, die „reißerisch und unsachlich“ gestaltet gewesen seien und Spekulationen über die Finanzlage der Commerzbank enthalten hätten. Die Ads sind zwar inzwischen nicht mehr aktiv, doch BaFin wollte trotzdem ein klares Zeichen setzen.
Grundlage für das Verbot ist Paragraph 28 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Die Behörde sieht darin Unregelmäßigkeiten im laufenden Übernahmeprozess und zieht damit eine Linie, wie weit ein Bieter in seiner Werbung gehen darf. Sofort vollziehbar ist die Anordnung bereits, UniCredit kann sie allerdings noch anfechten.
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Bußgeld droht
Hält sich UniCredit nicht daran, wird es teuer. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Nichtbefolgung drohen dem Institut Bußgelder. Wie hoch die ausfallen könnten, ließ BaFin offen.
Was das für den Übernahmekampf selbst bedeutet, ist eine andere Frage. UniCredit will die Commerzbank, die Commerzbank will das nicht, und die Bundesregierung schaut skeptisch zu. Dass die Italiener nun auch noch beim Regulierer anecken, ist wohl kein Ruhmesblatt für den Ablauf dieser Offerte.
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