CEMEX Aktie: Kartellverdacht der EU

Die EU-Kommission wirft Cemex und neun weiteren Firmen Preisabsprachen bei Bauchemikalien vor. Bei Bestätigung drohen hohe Geldbußen.

Auf einen Blick:
  • Kartellverdacht gegen CEMEX
  • Preisabsprachen bei Bauchemikalien
  • Ermittlungen seit Oktober 2023
  • Bußgeld von bis zu zehn Prozent

Die EU-Kommission hat CEMEX ins Visier genommen. Zusammen mit neun weiteren Bauchemiekonzernen und drei Branchenverbänden steht der Baustoffhersteller im Verdacht, Preise für Chemikalien abgesprochen zu haben, die in Zement, Beton und Mörtel zum Einsatz kommen.

Vorwurf betrifft Jahre 2021 und 2022

Die Brüsseler Wettbewerbshüter werfen den Unternehmen vor, sich in den Jahren 2021 und 2022 darüber abgestimmt zu haben, wie sich Preiserhöhungen in Pressemitteilungen der jeweiligen Branchenverbände rechtfertigen ließen. Hintergrund waren steigende Rohstoffkosten infolge der Covid-19-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Betroffen sind demnach Unternehmen und Verbände in Deutschland, Frankreich und Spanien — neben Cemex etwa Sika, Chryso vom Saint-Gobain-Konzern, Mapei, Master Builders Solutions und MC Bauchemie.

Die Kommission hat den Beteiligten inzwischen eine sogenannte Mitteilung der Beschwerdepunkte zugestellt und ihre vorläufigen Feststellungen offengelegt. Das greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor — die Unternehmen können nun reagieren und ihre Sicht darlegen. Vorausgegangen war eine rund dreijährige Ermittlung, die im Oktober 2023 mit Razzien in mehreren Mitgliedstaaten begann.

Bußgeld von bis zu zehn Prozent des Umsatzes möglich

Bestätigt sich der Kartellverdacht am Ende der Untersuchung, drohen den betroffenen Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Eine gesetzliche Frist für den Abschluss der Prüfung gibt es nicht. Saint-Gobain verwies auf eine bereits 2023 abgegebene Erklärung, wonach der Konzern mit den Ermittlern kooperiert habe und keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen erwarte. Cemex selbst äußerte sich zu dem Verfahren bislang nicht.

Für den mexikanischen Baustoffkonzern bleibt vorerst unklar, wie hoch das finanzielle Risiko tatsächlich ausfällt. Solange die Kommission ihre endgültige Entscheidung nicht getroffen hat, bleibt es bei vorläufigen Feststellungen — ob und in welcher Höhe am Ende eine Strafe verhängt wird, entscheidet sich erst im weiteren Verfahrensverlauf.

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