Erweiterte Klage umfasst fünfmonatigen Zeitraum
Die Kanzlei Kessler Topaz Meltzer & Check hat eine erweiterte Sammelklage gegen CarMax eingereicht. Erfasst sind nun auch Anleger, die zwischen dem 20. Juni und dem 5. November 2025 CarMax-Wertpapiere gekauft haben. Investoren, die als Hauptkläger auftreten wollen, müssen sich bis zum 2. Januar 2026 melden. Wer in dem Zeitraum Verluste erlitten hat, kann sich der Klage anschließen.
Im Kern lautet der Vorwurf, CarMax habe die Wachstumsaussichten für das Geschäftsjahr 2026 zu optimistisch dargestellt. Nach Darstellung der Klägerseite soll das Unternehmen vor allem von einem kurzfristigen Nachfrageeffekt profitiert haben, weil Kunden aus Sorge vor möglichen Zollerhöhungen vorgezogen Fahrzeuge kauften. Dieser vorübergehende Schub sei jedoch als nachhaltiger Wachstumstrend kommuniziert worden.
Vorwurf irreführender Aussagen
Laut Klageschrift soll das Management während des relevanten Zeitraums falsche oder irreführende Aussagen gemacht haben. Kritisiert wird insbesondere, dass positive Aussagen zur Geschäftsentwicklung und zum Ausblick nicht ausreichend durch belastbare Fakten gedeckt gewesen seien. Damit hätten Anleger ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Lage erhalten.
Kessler Topaz zählt zu den bekannten Kanzleien im Bereich von Wertpapierklagen und verweist auf Erfolge bei Vergleichen in früheren Verfahren. Zugleich betont die Kanzlei, dass mögliche Ansprüche nicht davon abhängen, ob ein Investor als Hauptkläger auftritt oder als Mitglied der Sammelklage beteiligt bleibt.
Für CarMax erhöht das Verfahren den Druck, die Grundlage der eigenen Prognosen nachvollziehbar zu machen. Anleger dürften verfolgen, wie sich die Klage entwickelt und ob sie die Glaubwürdigkeit der Unternehmenskommunikation belastet. In den kommenden Wochen wird sich zudem zeigen, wie viele Investoren sich dem Verfahren anschließen.
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