Cannabis-Aktien: Erst Euphorie – dann der Kater!

Die geplante Herabstufung von Marihuana enttäuscht Anleger, da sie nur medizinische Produkte betrifft. Cannabis-Werte brechen ein.

Auf einen Blick:
  • DOJ reklassifiziert Cannabis von Schedule I zu Schedule III, aber nur für medizinische Zwecke
  • Kanadische Cannabis-Aktien wie Tilray und Canopy Growth verloren zwischen 7 und 15 Prozent
  • Steuerliche Entlastung durch Wegfall von Section 280E ist der greifbarste Vorteil
  • DEA-Anhörung am 29. Juni entscheidet über breitere Neueinstufung

Es dauerte keine 24 Stunden, bis die Euphorie verpuffte. Am Mittwoch schoss ein Bericht von Axios durch die Cannabis-Branche: Die Trump-Regierung plane, Marihuana von Schedule I auf Schedule III des Controlled Substances Act herabzustufen. Multi-State-Betreiber schossen nach oben, Anleger feierten, die Schlagzeilen überschlugen sich. Dann kam Donnerstagmorgen.

Das Kleingedruckte traf die Kurse

Als das Justizministerium die finale Anordnung veröffentlichte, lasen aufmerksame Investoren genauer das Kleingedruckte, und was sie fanden, gefiel ihnen nicht. Die Neueinstufung gilt ausschließlich für FDA-zugelassene Cannabis-Medikamente und Produkte, die unter staatlichen Lizenzen für medizinische Zwecke vertrieben werden. Der breitere Markt, also alles rund um den Freizeitkonsum, bleibt vorerst außen vor. Cronos Group, Aurora Cannabis, Canopy Growth und Tilray Brands verloren am Nachmittag zwischen 7 und 15 Prozent. Wer am Mittwoch auf den Zug aufgesprungen war, saß nun in einem anderen Zug als gedacht.

Adam Stettner, Chef von FundCanna, brachte es auf den Punkt: Medizinische Betreiber profitieren, während Unternehmen mit Fokus auf den Freizeitmarkt weiterhin mit denselben Hürden kämpfen, begrenztem Kapitalzugang und regulatorischer Zersplitterung. Todd Harrison von CB1 Capital Management sprach von einem schmaleren Schritt als erhofft.

Was wirklich bleibt

Trotzdem ist die Anordnung nicht wertlos, sie ist nur anders wertvoll als die Schlagzeilen suggerierten.

Der greifbarste Vorteil betrifft die Steuer. Section 280E des US-Steuerrechts verbot Unternehmen, die mit Schedule-I- oder Schedule-II-Substanzen handelten, das Abschreiben normaler Betriebsausgaben. Diese Regelung fällt nun weg, zumindest für die betroffenen Segmente. Für Multi-State-Betreiber, die seit Jahren unter dieser Last stöhnen, ist das real. Kein Kleingeld.

Dazu kommt der Kapitalzugang. Institutionelle Investoren mieden Cannabis-Aktien, solange die Substanz vom Staat als besonders gefährlich eingestuft war. Das Argument wird dünner. Ob Hedgefonds und Pensionskassen jetzt tatsächlich einsteigen, ist eine andere Frage, aber die formale Hürde sinkt.

29. Juni, der nächste Moment der Wahrheit

Die DEA hat für den 29. Juni eine Anhörung angesetzt, bei der es um eine breitere Neueinstufung gehen soll, also auch um den Freizeitmarkt. Unter der Biden-Regierung hatte die Behörde Reformversuche mehrfach ausgebremst. Ob das unter Justizminister Todd Blanche, dem früheren Privatanwalt Trumps, anders läuft, ist offen. Details nannte das Ministerium nicht.

Bundesweite Legalisierung steht ohnehin in keiner dieser Anordnungen. Strafverfolgung auf Bundesebene bleibt möglich, Kreditkartenzahlungen in Dispensaries bleiben verboten, US-Banken bleiben vorsichtig. Der Weg ist lang, die Schritte sind klein, und Anleger haben das am Donnerstag gelernt, auf die harte Tour.

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