Mancher Anleger mit Anteilen von BYD dürfte kürzlich nicht schlecht gestaunt haben, als nach einem eigentlich schon im Juni erfolgten Split neue Anteilsscheine im Depot landen. Das ist keine Überraschung, damit hatten die Anteilseigner fest gerechnet. Nicht auf dem Schirm hatten sie aber, dass plötzlich Abgeltungssteuern berechnet werden.
Genau das ist passiert, wie „Der Aktionär“ berichtet. Bei einem Split dürfte so etwas jedoch gar nicht vorkommen, da sich lediglich die Anzahl der Aktien, nicht aber deren Wert ändert. Dass dennoch Steuern bei einigen Anlegern gezogen wurden, ist auf die komplizierte Struktur der Börsennotierungen von BYD zurückzuführen. Einige deutsche Depotbanken erkannten im Split des von sowohl in Shenzhen als auch in Hongkong gelisteten Papiers wohl eine Kapitalmaßnahme.
Anleger müssen aktiv werden
Wer von derartigen Vorfällen betroffen ist, kann sich die fälschlicherweise abgezogenen Steuerbeträge zurückholen. Anleger müssen dafür jedoch aktiv werden und bei ihrer Bank eine Korrektur der Abrechnung einfordern. Dann lässt sich das Ganze über korrigierte Steuerbescheinigungen richtigstellen.
Unter dem Strich ist das Ganze also ärgerlich, aber noch kein Weltuntergang. Größere Sorgen dürften die Anleger sich um den Kurs der BYD-Aktie machen. Jener steht sichtlich unter Druck, seit die Absatzzahlen in China zuletzt nicht überzeugen konnten und die Produktion erstmals seit 16 Monaten rückläufig war.
BYD im Stress
Das rasante Wachstum von BYD bekommt den einen oder anderen Knick und der noch immer tobende Preiskampf in China hilft der Aktie nicht eben weiter. Jene ging mit 12,31 Euro ins Wochenende und damit etwa 30 Prozent tiefer als zu den Höchstständen im Frühjahr. Momentan sieht es auch eher nicht danach aus, als würde sich eine schnelle Erholung im Sektor oder bei BYD im Speziellen ankündigen.
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