Der Pharmakonzern muss sich erneut vor einem US-Gericht verantworten. Diesmal geht es um den Markt für gentechnisch verändertes Mais-Saatgut – und den Vorwurf, Wettbewerb systematisch unterdrückt zu haben.
Die Klage wurde diese Woche in Missouri eingereicht. Das Unternehmen Latham Quality Inc. wirft Bayer vor, auch nach Ablauf des Patents auf die NK603-Mais-Eigenschaft im Jahr 2022 ein faktisches Monopol aufrechterhalten zu haben. Die Strategie: Lizenzgebühren, Treueprogramme und restriktive Verkaufstaktiken, die generischen Anbietern den Marktzugang versperrten.
Millionen-Vorwurf und Gegenwehr
Latham Quality beziffert den eigenen Schaden auf Millionen Dollar Jahresumsatz. Die Kläger streben einen Class-Action-Status an und fordern dreifachen Schadensersatz. Bayer hat die Vorwürfe formal zurückgewiesen und bestreitet die Kartellvorwürfe vor Gericht.
Die Aktie reagierte mit einem Minus von rund zwei Prozent auf die Nachricht – eine vergleichsweise milde Reaktion. Das mag daran liegen, dass Bayer ohnehin unter einem Berg von Rechtsstreitigkeiten ächzt und ein weiterer Verfahrensbeginn kaum überrascht.
Analysten sehen Potenzial – mit Haken
Jefferies zeigt sich indes vorsichtig optimistisch. Das Kursziel wurde von 25 auf 40 Euro angehoben, das Rating bleibt bei „Halten“. Analyst Michael Leuchten sieht einen Sum-of-the-Parts-Wert von 45 Euro – räumt aber ein, dass die anhaltenden Rechtsstreitigkeiten eine massive Ungewissheit darstellen. In einem Negativszenario könnte der Kurs demnach auf 30 Euro fallen. Ohne nennenswerten Schwung aus der F&E-Pipeline sei die Aktie derzeit kein unterbewerteter Pharmawert.
Altlasten und neue Fronten
Die Kartellklage ist nur die jüngste Front. Erst Anfang Mai 2026 erzielte Bayer eine Einigung mit dem US-Justizministerium über landwirtschaftliche Treueprogramme. Parallel dazu laufen die milliardenschweren Roundup-Vergleiche weiter – über 16 Milliarden US-Dollar hat der Konzern dafür bereits zurückgestellt oder gezahlt.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob sich die NK603-Klage zu einem weiteren Belastungsfaktor entwickelt – oder ob sich Bayer in einem Vergleich von dieser Front freikaufen kann.
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