Liebe Leserin, lieber Leser,
Anfang August sah es noch richtig gut aus für die Aktie von Bayer. Nach einem richtungsweisenden Grundsatzurteil zugunsten der Leverkusener bezüglich Glyphosat vom 25. Juni und überzeugenden Quartalszahlen hatten die Analysten die Papiere mehrheitlich zum Kauf empfohlen. Und tatsächlich knackte die Bayer-Aktie am 5. und 7. August gleich zwei Mal die Marke von 50 Euro. Davon ist sie mit aktuell 48,60 Euro wieder ein gutes Stück entfernt. Die Anleger, so scheint es, warten mit ihrer Kaufentscheidung auf den 14. September.
Bayer mit Erfolg vor oberstem US-Gericht
Sicherlich: Der Chemiekonzern hatte vor knapp zwei Monaten im milliardenschweren US-Rechtsstreit um mutmaßliche Krebsrisiken seines Unkrautvernichters Roundup einen entscheidenden Sieg vor dem US-Supreme Court errungen. Die Richter urteilten, dass Bayer nicht wegen angeblich fehlender Krebs-Warnhinweise auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden könne. Das Oberste Gericht berief sich darauf, „dass in den USA von der Regierung einheitliche Markierungen vorgeschrieben seien – damit könne es keine abweichenden Anforderungen einzelner Bundesstaaten geben“, meldete damals die Tagesschau.
Doch wirklich ausgestanden ist die Sache damit nicht. Bayer hatte unabhängig davon im Februar 2026 einen Sammelvergleich über bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar zur Beilegung von US-Klagen zum Monsanto-Unkrautvernichter geschlossen. Am 6. August 2026 hatte das zuständige Gericht den von Bayer und Anwälten der Klägerseite gemeinsam eingereichten Antrag auf Verschiebung der Anhörung zur finalen Genehmigung genehmigt.
- Neues Datum für die Anhörung ist nun der 14. September
- Klarheit wird es also frühestens in knapp vier Wochen geben
Bayer begrüßte die Anhörungs-Verschiebung
„Die Entscheidung des Gerichts ist positiv, weil dadurch die Parteien und der Verwalter des Programms rund drei Wochen mehr Zeit haben, Widerrufsanträge zu sogenannten Opt outs zu bearbeiten, die nach der Entscheidung des Supreme Court beim Verwalter eingegangen sind“, kommentierte das Unternehmen die Entscheidung. Auch die Frage der Gültigkeit einiger Opt outs könnten so „im Vorfeld geklärt werden“, wie es hieß.
Wie bereits kommuniziert sei Bayer überzeugt, dass der Vergleichsvorschlag für alle Parteien fair sei und daher durch das Gericht final genehmigt werden sollte. „Die Vereinbarung wird von Anwaltskanzleien unterstützt, die zehntausende Kläger vertreten“, so die Mitteilung vom Monatsanfang.
Analysten mit ambitionierten Kurszielen
Die Analysten indes hatten sich bereits vor dem September-Termin mehrheitlich festgelegt – und die Bayer-Aktie zum Kauf empfohlen. Dies zeigen die Prognosen aus der ersten Augustwoche, die bei finanzen.net gelistet sind:
- Deutsche Bank: 60,00 Euro, +23,56%
- UBS: 62,00 Euro, +27,68%
- JP Morgan: 61,00 Euro, +25,62%
- Goldman Sachs: 63,50 Euro, +30,77%
Die US-Investmentbank Goldman Sachs hatte das Kursziel für Bayer sogar leicht von zuvor 62,50 auf 63,50 Euro angehoben. Die Finanzentwicklung der Leverkusener bleibe stark, schrieb James Quigley im Nachgang der Quartalsergebnisse. Der Weg zum Kursziel führe „über ein starkes Pharma-Geschäft, eine vollständige Klärung der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten und mittel- bis langfristig auch den Wegfall des Konglomeratsabschlags in einem Aufspaltungsszenario“, so der Analyst.
Jeffries-Analyst mit niedriger Prognose für Bayer
Dies allerdings blieb nicht unwidersprochen. In der vergangenen Woche meldete sich Michael Leuchten vom Analysehaus Jefferies – und hat die Einstufung für Bayer lediglich auf „Hold“ mit einem Kursziel von 46 Euro belassen, leicht unter dem aktuellen Kursstand also. Der Analyst nahm in seiner Studie laut Medienberichten kleinere Änderungen an seinen Schätzungen für den Umsatz und das operative Ergebnis (Ebitda) vor. Die Einstufung „Halten“ für die Aktie bestätigte er, weil auf kurze Sicht nicht mit einer Aufspaltung des Agrarchemie- und Pharmakonzerns zu rechnen sei.
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