Liebe Leserin, lieber Leser,
die Aktie von Bayer hat eine bislang unspektakuläre Woche erlebt. Mit einem ordentlichen Aufschlag in die Woche gestartet, als es von zuvor 48,17 auf 49,33 Euro nach oben ging, pendeln die Papiere des Pharma- und Agrarkonzerns seitdem um diese Marke. Kurzzeitig hatte die Bayer-Aktie die Marke von 50 Euro leicht überschritten, aktuell liegt sie wieder etwas darunter. Auch wenn die meisten Analysten derzeit zum Kauf der Papiere raten – sie befinden sich quasi im Blindflug.
Bayer hat 7,25 Milliarden Euro zurückgestellt
Denn wie ein Damoklesschwert hängt seit Jahren der US-Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Roundup über der Bayer-Tochter Monsanto. Es geht um Milliarden – und Bayer drängt derzeit vor Gericht im US-Bundesstaat Missouri darauf, dass sein Milliardenvergleich mit Klägern genehmigt wird. Am Montag hatte sich das zuständige Gericht im Bundesstaat Missouri mit dem vorgeschlagenen Sammelvergleich von Bayer befasst. Doch die Entscheidung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet, wie das Unternehmen mitteilte. Wann es soweit ist? Unklar.
Bei der Anhörung hatte das Gericht vor seiner endgültigen Entscheidung Gelegenheit, die Argumente von Monsanto, der Klägerseite sowie Einwände zum Vergleich anzuhören. Mit diesem wolle Bayer die noch anhängigen 67.000 Klagen sowie mögliche künftige Verfahren beilegen, heißt es bei der Frankfurter Allgemeinen. „Bis zu 7,25 Milliarden Euro stellte Bayer dafür zurück, nachdem der Konzern in einem früheren Vergleich schon mehr als zehn Milliarden Dollar bezahlt hatte.“
- Bis Anfang Juni hatten die Kläger demnach Zeit, sich dem Vergleich anzuschließen
- Dabei muss die Exposition mit Roundup vor dem 17. Februar 2026 erfolgt sein
Bayer nach Supreme Court-Entscheid zuversichtlich
Mit dem Sammelvergleich sollen laut Bayer die allermeisten aktuellen und potenziellen Klagen beigelegt werden, bei denen es um geltend gemachte Erkrankungen am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) geht, „unabhängig von der rechtlichen Begründung der geltend gemachten Ansprüche“. Und weiter: „Die weitreichende und gut begründete Entscheidung des Supreme Court sollte sämtlichen Klagen die Grundlage entziehen, bei denen es im Kern um angeblich fehlende Warnhinweise geht, selbst wenn sie anders bezeichnet werden.“ Für Ansprüche, die über angeblich unzureichende Warnhinweise hinausgehen, haben die Kläger nach Ansicht des Unternehmens bisher keine ausreichenden Beweise vorgelegt.
„Bei großen Sammelvergleichen wie diesem benötigen Gerichte in der Regel Zeit für die Prüfung der Argumente, bevor sie eine schriftliche Entscheidung veröffentlichen“, teilte Bayer mit. Das Gericht könne vor der finalen Genehmigung zudem Änderungen an einzelnen Aspekten der Vergleichsvereinbarung verlangen. Monsanto und Vertreter der Klägerseite hatten die finale Genehmigung demnach gemeinsam beantragt und dargelegt, dass der Vergleich die rechtlichen Anforderungen erfülle.
Analysten empfahlen Bayer-Aktie zum Kauf
Noch aber ist unklar, wie das Gericht in Missouri entscheiden wird, und wann. Dennoch wagten sich im Laufe des Monats gleich vier Analysten mit Kursprognosen an die Öffentlichkeit – und alle erwarten mittelfristig ein Plus bei der Bayer-Aktie, wie folgende Auflistung durch finanzen.net dokumentiert:
- Deutsche Bank: 60,00 EUR, +22,05%
- Barclays: 70,00 EUR, +42,39%
- JP Morgan: 61,00 EUR, +24,08%
- UBS: 62,00 EUR, +26,12%
Barclays erhöhte Kursziel auf 70 Euro
Besonders zuversichtlich zeigte sich dabei James Gordon von der britischen Investmentbank Barclays: Er hatte das Kursziel für Bayer von 60 auf 70 Euro angehoben und die Einstufung auf „Overweight“ belassen. Der Analyst warf in der Vorwoche „einen detaillierten Blick auf die europäische Pharmabranche und die Aussichten bis Ende 2026 und für 2027“, wie es hieß. Bei Bayer setzt Gordon auf das Neubewertungspotenzial nach dem Ende der Glyphosat-Problematik. Auch dieses Votum setzte er quasi blind ab.
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